Urteil des Staatsrats zu Aufnahmepraktik von papierlosen Familien mit Kindern

Die Aufnahme von Familien mit minderjährigen Kindern ohne Aufenthaltsrecht darf nicht mehr zeitlich befristet werden und muss eine Prüfung der Aufenthaltsrechtsmöglichkeit beinhalten.

In seinem Urteil nr. 230 947 vom 23.04.2015 vernichtet der Staatsrat einige Aspekte des Kooperationsabkommens, das Fedasil und das Ausländeramt am 29.03.2013 unterzeichnet hatten.

Laut Staatsrat darf die Aufnahme von diesen Familien weder zeitlich begrenzt, noch an Bedingungen geknüpft werden. Seit dem Kooperationsabkommen wurden papierlose Familien, die einen Antrag auf Unterbringung im Rahmen des Königlichen Erlassen vom 24.06.2004 eingereicht hatten, ein Zentrum zugewiesen (Holsbeek), im dem die Familie nur länger als 30 Tage verbleiben konnte, wenn Sie einen Antrag auf freiwillige Rückkehr unterzeichnet hatten.