Aufenthaltsrecht

Das Aufenthaltsrecht regelt den Zugang zu Belgien und den Verbleib in Belgien für Nicht-Belgier. Es bestimmt  also welche Bedingungen Nicht-Belgier erfüllen müssen, um nach Belgien einreisen und sich in Belgien aufhalten zu können.

Das Aufenthaltsrecht legt beispielsweise fest,

  • wer ein Visum benötigt um in Belgien einreisen zu dürfen,
  • unter welchen Bedingungen ein solches Visum erteilt wird oder
  • wie lange ein Nicht-Belgier in Belgien bleiben darf

Dabei gelten für EU-Bürger andere Bedingungen als für Nicht-EU-Bürger (Drittstaatangehörige).

Die aufenthaltsrechtliche Situation hat auch einen Einfluss auf den Zugang zu allgemeinen Rechten in Belgien. Beispielsweise eröffnet nicht jeder Aufenthaltstitel den Zugang zum Arbeitsmarkt oder zur Sozialhilfe.

Unser Anliegen ist es, im Folgenden eine allgemeine Übersicht über das belgische Aufenthaltsrechts zu geben.  Es ist zur ersten Heranführung an eine komplexe Materie gedacht und kann eine individuelle juristische Beratung nicht ersetzen.