DRITTLAND-STUDENT – Welche Unterlagen brauchen Sie als Student aus einem Drittland?

(Ein Drittland ist ein Land, welches nicht zur EU gehört.)

 

Als Student*in aus einem Drittland müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Zahlungsbeweis der administrativen Kosten
    Sind Sie 18 Jahre alt oder älter, dann müssen Sie 208 € (stand November 2022) administrative Gebühr zahlen. Ist ihre Aufenthaltsanfrage nicht über Artikel 58 basiert aber über Artikel 9 ( z.B. Einschreibung in einer Privatschule), müssen sie 201€ zahlen (stand November 2022).Der Betrag muss auf folgendes Konto überwiesen werden, bevor Sie den Antrag auf Aufenthaltsrecht bei der Gemeinde oder bei der Botschaft einreichen:
    BE57 6792 0060 9235
    Kontoinhaber: Ausländeramt Brüssel
    Als Zahlungsmitteilung  nennen Sie in jedem Fall Ihren Namen, Vornamen und Geburtsdatum. Am besten Sie benutzen folgende Struktur: Name_Vorname_Nationalität_TT.MM.JJ_Artikel58(oder Art. 9)Gesetz 15.12.1980Studierende, die ein Stipendium erhalten, müssen keine adminstrativen Kosten zahlen. Das Stipendium wird durch dieses Formular bewiesen.
  • Für jedes Familienmitglied muss eine getrennte Überweisung gemacht werden.
  • Gültigen nationalen (Reise-) Pass
  • Eintragungsbescheinigung der Bildungseinrichtung
  • Studienplan
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (durch Stipendium, Studienbörse, Annexe 32, Auszug Bankkonto…)
  • Ärztliches Attest
  • Führungszeugnis