(Ein Drittland ist ein Land, welches nicht zur EU gehört.)
Als Student*in aus einem Drittland müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Zahlungsbeweis der administrativen Kosten
Sind Sie 18 Jahre alt oder älter, dann müssen Sie 208 € (stand November 2022) administrative Gebühr zahlen. Ist ihre Aufenthaltsanfrage nicht über Artikel 58 basiert aber über Artikel 9 ( z.B. Einschreibung in einer Privatschule), müssen sie 201€ zahlen (stand November 2022).Der Betrag muss auf folgendes Konto überwiesen werden, bevor Sie den Antrag auf Aufenthaltsrecht bei der Gemeinde oder bei der Botschaft einreichen:
BE57 6792 0060 9235
Kontoinhaber: Ausländeramt Brüssel
Als Zahlungsmitteilung nennen Sie in jedem Fall Ihren Namen, Vornamen und Geburtsdatum. Am besten Sie benutzen folgende Struktur: Name_Vorname_Nationalität_TT.MM.JJ_Artikel58(oder Art. 9)Gesetz 15.12.1980Studierende, die ein Stipendium erhalten, müssen keine adminstrativen Kosten zahlen. Das Stipendium wird durch dieses Formular bewiesen. - Für jedes Familienmitglied muss eine getrennte Überweisung gemacht werden.
- Gültigen nationalen (Reise-) Pass
- Eintragungsbescheinigung der Bildungseinrichtung
- Studienplan
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (durch Stipendium, Studienbörse, Annexe 32, Auszug Bankkonto…)
- Ärztliches Attest
- Führungszeugnis