Bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:
- Konsulatsgebühren (handling fee):
Bei der Beantragung eines Visums bei einer belgischen Botschaft muss die sogenannte Konsulatsgebühr bezahlt werden. Sie wird auch handling fee genannt.
Die Konsulatsgebühren belaufen sich auf 180€ pro Person für ein Langzeitvisum (Visum D) und 80€ für ein Kurzzeitvisum (Visum C) (Stand November 2021).
Auch Minderjährige müssen die Konsulatsgebühr zahlen.
Außer:
- bei der Beantragung eines Visum C. Hier sind Kinder unter 6 Jahren von der Zahlung ganz befreit. Achtung: Kinder zwischen 6 und 12 Jahre müssen 40 € zahlen (Stand November 2021)
- Sie sind Kinder eines EU-Bürgers oder Belgiers.
Der Ehepartner eines EU-Bürgers oder Belgiers, sein Kind unter 21 Jahren und seine Eltern, die zu seinen Lasten sind, müssen die Konsulatsgebühr ebenfalls nicht zahlen.
Die Gebühr muss in der lokalen Währung bei der Botschaft entrichtet werden.
- Administrative Gebühren
Am 11.09.2019 hat der Staatsrat die Gesetzgebung zur Zahlung der administrativen Gebühr teilweise annuliert (siehe Aktuelles). Wir rechnen mit weiteren Entwicklungen in dieser Materie und raten Ihnen bis auf weiteres einen Anwalt oder spezialisierten Dienst zu konsultieren bevor Sie die Zahlung vornehmen.
Seit dem 2. März 2015 muss für die Bearbeitung bestimmter Visumanträge (D-Visum) und Aufenthaltsanträge in Belgien eine administrative Gebühr gezahlt werden. Wenn Sie von dieser Gebühr betroffen sind, müssen Sie sie zahlen, bevor Sie Ihren Antrag bei der Botschaft oder der Gemeinde einreichen. Bei Einreichung des Antrags müssen Sie den Zahlungsnachweis (Kopie des Kontoauszugs oder einen Zahlungsnachweis mit Poststempel) vorlegen.
Betrifft Ihr Antrag mehrere Personen, müssen Sie für jede volljährige Person eine Gebühr entrichten. Die Gebühr wird nicht erstattet, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird.
Achtung: Die administrative Gebühr ersetzt nicht die Konsulatsgebühr. Die Gebühr muss nur einmal entrichtet werden. Wenn Sie also die Gebühr gezahlt haben, als Sie Ihr Visum beantragt haben, müssen Sie nicht nochmal zahlen, um sich bei der belgischen Gemeinde einzutragen.
Auf welche Summe beläuft sich die Gebühr?
Bei der Bestimmung der Gebührenhöhe wird dem Alter des Antragstellers und dem Zweck seines Aufenthalts Rechnung getragen. So sind bestimmte Antragsteller von der Zahlung der Gebühr befreit.
Die aktuellen Summen finden Sie hier https://dofi.ibz.be/fr/themes/faq/redevance