Besondere Reisedokumente für Ausländer (Blauer, Grauer oder Roter „Pass“) werden ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr, wie bisher, von den Provinzbehörden ausgestellt, sondern von den Gemeinden.
Anerkannte Flüchtlinge, anerkannte Staatenlose oder auch bestimmte andere Ausländer können sich nicht an die Behörden Ihres Herkunftslandes wenden um einen Pass zu erhalten. Deshalb stellt Belgien Ihnen unter bestimmten Bedingungen ein Reisedokument aus. Bisher mussten sich die Antragsteller dazu an die Provinzbehörden wenden. Ab dem 1. Januar 2018 übernehmen die Gemeinden diese Aufgabe und können die besonderen Reisedokumente für Ausländer bei der Wohngemeinde beantragt werden.
Die Bedingungen für den Erhalt des Passes ändern sich nicht. Außer bei den anerkannten Staatenlosen. Sie können jetzt auch einen Pass erhalten, selbst wenn sie noch kein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Belgien haben.