Staatsrat annuliert teilweise Gesetzgebung zur Zahlung einer administrativen Gebühr

Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).

Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen Gesetze annulliert (Urteile  245.403 und 245.404 vom 11.09.2019).

Was bedeutet dies konkret?

Information des Ausländeramts diesbezüglich:

Administrative Gebühren, die für einen Aufenthaltsantrag gezahlt wurden, der zwischen dem 02/03/2015 und dem 26/06/2016 eingereicht wurde, können vollständig zurückgefordert werden.
Beispiel: Sie haben am 15.10.2015 einen Antrag auf Familienzusammenführung mit einem Belgier gestellt. Sie mussten eine administrative Gebühr von 160€ zahlen. Sie können vom Ausländeramt 160€ zurückfordern.

Bei administrativen Gebühren, die für einen Aufenthaltsantrag gezahlt wurden, der zwischen dem 01/03/2017 und dem 02/01/2019 eingereicht wurde, kann die Differenz zwischen den 2015 (60€-160€- 215€) und den ab 2017 (60€-200€-350€) bis Mai 2019 geltenden Beträge zurückgefordert werden.
Beispiel: Sie haben am 30.06.2018 einen Antrag auf Regularisierung eingereicht und 350€ gezahlt. Sie können beim Ausländeramt 350€-215€, also 135€ zurückfordern.