Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen Gesetze annulliert (Urteile 245.403 und 245.404 vom 11.09.2019).
Was bedeutet dies konkret?
Information des Ausländeramts diesbezüglich:
Administrative Gebühren, die für einen Aufenthaltsantrag gezahlt wurden, der zwischen dem 02/03/2015 und dem 26/06/2016 eingereicht wurde, können vollständig zurückgefordert werden.
Beispiel: Sie haben am 15.10.2015 einen Antrag auf Familienzusammenführung mit einem Belgier gestellt. Sie mussten eine administrative Gebühr von 160€ zahlen. Sie können vom Ausländeramt 160€ zurückfordern.
Bei administrativen Gebühren, die für einen Aufenthaltsantrag gezahlt wurden, der zwischen dem 01/03/2017 und dem 02/01/2019 eingereicht wurde, kann die Differenz zwischen den 2015 (60€-160€- 215€) und den ab 2017 (60€-200€-350€) bis Mai 2019 geltenden Beträge zurückgefordert werden.
Beispiel: Sie haben am 30.06.2018 einen Antrag auf Regularisierung eingereicht und 350€ gezahlt. Sie können beim Ausländeramt 350€-215€, also 135€ zurückfordern.