Ukraine Konflikt – Aufenthaltsrechtliche Situation in Belgien

Beantragung temporärer Schutz seit Montag 07.03.2022 operativ

Adresse zur Beantragung des temporären Schutzes:

Personen, die temporärer (oder vorübergehender) Schutz beantragen möchten, müssen sich im Registrierungszentrum – 40 Place Victor Horta, 1060 Bruxelles – anmelden.

Das Registrierungszentrum ist Montag bis Freitag von 8:30 bis 13:00 Uhr in der Woche geöffnet . Sie können online einen Termin vereinbaren für die Registrierung: www.register-ukraine.be.

 

Prozedur zur Beantragung des temporären Schutzes:

Ukrainische Staatsbürger oder Menschen, die ein Schutzstatut in der Ukraine erhalten haben, können im Registrierungszentrum in Brüssel einen Antrag auf temporären Schutz stellen.

Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung des vorübergehenden Schutzes erfüllt sind, wird die Registrierung durchgeführt und eine Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung stellt die Gemeindeverwaltung des Wohnorts der Person eine für ein Jahr gültige Aufenthaltsberechtigung aus (A-Karte).

Einreise und Aufenthalt bis zur (eventuellen) Beantragung des Temporären Schutzes

Nach wie vor gilt auch, dass Ukrainer Staatsbürger mit einem biometrischen Reisepass ohne Visum nach Belgien einreisen und sich hier für 90 Tage aufhalten können. Dieser 90-Tage-Zeitraum kann auf maximal 180 Tage verlängert werden, wenn die Lage in der Ukraine eine sichere Rückkehr nach Ablauf der 90 Tage nicht zulässt.

Ukrainische Staatsbürger, die keinen biometrischen Reisepass besitzen, aber ein Visum für Belgien erhalten haben, können ebenfalls eine Verlängerung des erlaubten Aufenthaltszeitraums auf maximal 180 Tage erhalten.

Ihnen wird jedoch empfohlen, sich umgehend an die Gemeindeverwaltung ihres Wohnorts zu wenden, um ihre Ankunft zu melden und/oder eine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt in Belgien zu beantragen.

Voraussetzung für den Erhalt des Temporären Schutzes:

-Ukrainische Staatsangehörige: Staatsangehörigkeitsnachweis mit Lichtbild: z. B. biometrischer Reisepass, Personalausweis, Reisepass, …

– Personen mit internationalem Schutz oder anerkannte staatenlose Personen in der Ukraine: Lichtbildausweis: z. B. Flüchtlingspass, biometrischer Pass, Aufenthaltsgenehmigung, Personalausweis, Führerschein usw. UND  einen Nachweis über ihren Status in der Ukraine.

-Ihre Familienmitglieder: einen Lichtbildausweis: z. B. biometrischer Reisepass, nationaler Personalausweis, Führerschein,… Nachweis der familiären Beziehung, z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde usw. Diese Dokumente müssen grundsätzlich mit einer Apostille versehen sein.

– für “sonstige nahe Angehörige”: Nachweis des Zusammenlebens und der Unterhaltsberechtigung.

Weitere Infos:

02/488 88 88  FRZ und NL (allgemeine Informationen zu Hilfen für Geflüchtete aus der Ukraine)

https://info-ukraine.be/de 

Situation von russischen Staatsbürgern, die sich zurzeit legal in Belgien aufhalten

Laut einer Mitteilung auf der Website des Ausländeramtes wird die Ausländerbehörde „Unterscheidungsvermögen zeigen und ein offenes Ohr für russische Staatsbürger haben, die vorübergehend an der Rückkehr nach Russland gehindert werden“Wenden Sie sich in diesem Fall so schnell wie möglich an die Gemeindeverwaltung Ihres Aufenthaltsortes. (Mehr Informationen in englischer Sprache finden Sie hier: https://dofi.ibz.be/en/themes/third-country-nationals/short-stay/extension-short-stay)