Ukraine – Medizinische Kosten
WAS IST MIT DEN MEDIZINISCHEN KOSTEN BIS ZUM ERHALT DES TEMPORÄREN SCHUTZSTATUS?
Ukrainische Staatsangehörige, die im Besitz eines biometrischen Passes sind, sind von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte befreit. Sie dürfen sich legal bis zu 90 Tagen in Belgien aufhalten. Bei einem Kurzaufenthalt sind sie jedoch nicht berechtigt zu arbeiten, sie haben keinen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung und können grundsätzlich nicht der öffentlichen Krankenversicherung in Belgien beitreten. Erst der temporäre Schutz eröffnet diese Rechte.
Was ist aber mit den medizinischen Kosten während des Kurzaufenthaltes?
Der Föderale Öffentliche Dienst Soziale Eingliederung bestätigt auf seiner Website: “Bis zur Eröffnung eines Anspruchs bei der Versicherung, wird Personen, die die Ukraine wegen des Krieges verlassen haben und dem ÖSHZ erklären, dass sie einen Antrag auf den Status des temporären Schutzes stellen, dringende medizinische Hilfe gewährt. ”
WAS IST MIT DEN MEDIZINISCHEN KOSTEN AB BEANTRAGUNG DES TEMPORÄREN SCHUTZSTATUS?
Person mit einer Anlage 15 und einer Bescheinigung über den temporären Schutz können sich bei einer Krankenkasse ihrer Wahl (Krankenkasse oder HKIV) eintragen. Die Eintragung erfolgt grundsätzlich rückwirkend ab dem 1. Tag des Quartals, das auf das Datum des Zertifikats über den vorübergehenden Schutz folgt. Wer also bis zum 31. März 2022 einen Antrag auf Beitritt bei der Krankenkasse stellt, ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 krankenversichert.