Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Kurz Sie wollen sich über Ihre Rechte informieren?
Dazu stehen Ihnen mehrere Dienste zur Verfügung:
Allgemeine Rechtsberatung
Das Justizhaus bietet Rechtsberatung.
jeden ersten Dienstag , von 17 bis 18 Uhr in
– EUPEN: im Justizhaus (Aachener Straße 62A);
– ST.VITH: im Haus der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Hauptstraße 54).
An allen anderen Dienstagen wird eine telefonische Beratung angeboten unter der Nummer 0492 19 21 71.
Adressen weiterer belgienweiter Anwaltskammern finden Sie unter folgendem Link.
Diese erste Orientierung/Beratung ist jedem zugänglich – unabhängig von Nationalität, Einkommen und Wohnort und in den meisten Fällen kostenlos. Wenn Sie als Asylbewerber in einem Zentrum leben, erhalten Sie im Zentrum eine erste juristische Orientierung und Informationen über die Asylprozedur.
Ausländerrecht
Bei Fragen zum Ausländerrecht können Sie Kontakt aufnehmen mit der Beratungsstelle „Info-Integration“.
Verschuldung, Verbraucher- und Mietrecht
Bei Fragen zu diesen Themengebieten ist die Verbraucherschutzzentrale der richtige Anlaufstelle.
Jugendrecht
Bei Fragen zum Jugendrecht (z. B. bei Unklarheiten in Bezug auf Schule, Ausbildungen, etc.) können Sie die Jugendinformationszentren kontaktieren.
Beratung für Frauen
Beratungen speziell für Frauen bieten sowohl die Beratungsstelle Prisma als auch die Frauenliga.
Patientenrechte
Der Patientenrat und Treff (PRT) berät und informiert zu Ihren Rechten als Patient (http://www.patientenrat.be/)
WICHTIGE HINWEISE
Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Laut einer Information des Ausländeramtes werden medizinisch Regularisierte (also mit einer A Karte) wieder den subsidiär Geschützten gleichgestellt bei der Familienzusammenführung. Das heisst auch sie sind während des ersten Jahres...
Besondere Reisedokumente für Ausländer (Blauer, Grauer oder Roter „Pass“) werden ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr, wie bisher, von den Provinzbehörden ausgestellt, sondern von den Gemeinden.
Anerkannte Flüchtlinge, anerkannte...
Am 4. Mai 2017 hatte das Ausländeramt eine neue Instruktion herausgegeben über die Eintragung von in Belgien geborenen Kindern von ausländischen Eltern wovon mindestens ein Elternteil ein Aufenthaltsrecht in Belgien...
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