Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Vorsorgeuntersuchungen, Erkrankungen, kleine Verletzungen
Suchen Sie einen Allgemeinarzt (Hausarzt) in Ihrer Nähe auf.
Die Adressen der Ärzte finden Sie hier oder können Sie auch in der Apotheke erfragen.
Der Arzt wird Ihnen helfen und Sie eventuell zu einem Spezialisten/Facharzt oder zum Krankenhaus weiter schicken, falls dies notwendig ist. Der Arzt verschreibt Medikamente, die Sie dann in der Apotheke erhalten.
Medizinisches Problem am Wochenende oder an Feiertagen
Von Freitag 20 Uhr bis Montag 8 Uhr übernimmt die Rufnummer 1733 die hausärztlichen Bereitschaftsdienste.
Eventuell können Sie den Arzt auch zu sich rufen, falls Sie nicht die Möglichkeit haben, sich fortzubewegen.
Falls Ihr medizinisches Problem nicht dringend ist, sollten Sie warten, bis dass Ihr Hausarzt Sprechstunden hat. Das ist finanziell günstiger.
Apotheke in der Nacht und am Wochenende
Auch die Apotheken haben Nachtdienste. Informieren Sie sich in der Wochenzeitung oder im Grenz-Echo, welche Apotheke geöffnet ist.
Eine andere Möglichkeit ist diese Website oder der Anruf bei folgender Nummer 0903/99 000 (1,50€ pro Minute Anruf).
Notfall (Unfall, plötzliche und schlimme Erkrankungen)
Kontaktieren Sie sofort den Notdienst (112) oder gehen Sie zur Notaufnahme des Krankenhauses in Ihrer Nähe (24 Stunden auf 24 Stunden).
Wichtig: Kontaktieren Sie den Notdienst jedoch nur in dringenden Fällen!! (Herzprobleme, Beinbruch, Bewusstlosigkeit, schlimme Schmerzen, etc.).
WICHTIGE HINWEISE
Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Laut einer Information des Ausländeramtes werden medizinisch Regularisierte (also mit einer A Karte) wieder den subsidiär Geschützten gleichgestellt bei der Familienzusammenführung. Das heisst auch sie sind während des ersten Jahres...
Besondere Reisedokumente für Ausländer (Blauer, Grauer oder Roter „Pass“) werden ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr, wie bisher, von den Provinzbehörden ausgestellt, sondern von den Gemeinden.
Anerkannte Flüchtlinge, anerkannte...
Am 4. Mai 2017 hatte das Ausländeramt eine neue Instruktion herausgegeben über die Eintragung von in Belgien geborenen Kindern von ausländischen Eltern wovon mindestens ein Elternteil ein Aufenthaltsrecht in Belgien...
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