Es gibt eine Reihe von ehrenamtlichen Organisationen, die ungeachtet des Statuts, Menschen in prekären Situationen eine materielle oder finanzielle Unterstützung bieten. Hier seien beispielsweise die Vinzenzvereine genannt, die es in fast jeder Gemeinde gibt, oder die Lebensmittelbanken des Roten Kreuzes. Das ÖSHZ sowie die Kirchenvertreter (Pastor, Pfarrer) der Gemeinde können am besten Auskunft geben über mögliche Hilfen.
- Belgische Nationalität
- Die verschiedenen Aufenthaltsmöglichkeiten
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- Arbeit und Studium
- Internationaler Schutz
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- Bedingungen
- Asylverfahren
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- Registrierung
- Dublin Untersuchung
- Befragung beim Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose
- Entscheidung des Generalkommissariats
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- Das CGRA kann den Antrag für annehmbar oder nicht-annehmbar erklären
- Das CGRA beschließt, Ihren Antrag auf internationalen Schutz im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens zu bearbeiten
- Das CGRA erkennt Sie als Flüchtling an
- Das CGRA erkennt Sie nicht als Flüchtling an, Ihnen wird subsidiären Schutzstatus erteilt
- Der CGRA verweigert Ihnen den Flüchtlingsstatus als auch den subsidiären Schutzstatus
- Einspruchsmöglichkeiten im Asylverfahren
- Aufenthaltsrecht und Asyl
- Welche Aufenthaltsgenehmigung bei einem 2. oder mehrfachen Asylantrag?
- Sozialhilfe oder materielle Hilfe während des Asylverfahrens
- Pro Deo und Rechtsbeistand
- EU-Bürger
- Familienzusammenführung
- Kosten für die Beantragung eines Aufenthaltstitels
- Regularisierung aus humanitären Gründen (9bis)
- Regularisierung aus medizinischen Gründen (9ter)
- Sie leben als Nicht Eu Bürger in Belgien und möchten verreisen
- Verlust oder Verweigerung des Aufenthaltsrechts