Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Für Drittstaatsangehörige, die in Belgien eine Aufenthaltserlaubnis haben, besteht die Möglichkeit in Deutschland zu arbeiten. Dazu benötigen Sie eine so genannte Grenzgängerkarte. Um diese Karte zu erhalten müssen allerdings bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein: Es muss sich zum Beispiel um eine qualifizierte Beschäftigung handeln und Sie brauchen gültige Reisedokumente.
Einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Grenzgängerkarte muss persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden:
Für Aachen ist dies die Ausländerbehörde der StädteRegion Aachen
Adresse:
Hackländerstraße 1
52064 Aachen
Öffnungszeiten:
Montags – Dienstags und Donnerstags : 08:00-15.00 Uhr
Mittwochs: 08.00-16.45 Uhr
Freitags: 08:00-12.00 Uhr
Notwendige Unterlagen Erwerbstätigkeit:
• formloser Antrag
• gültiger Reisepass
• gültiger Aufenthaltstitel aus dem jeweiligen EU Staat
• aktuelles biometrisches Passbild 1x
• Arbeitsvertrag (ggf. Vorvertrag)
• Stellenbeschreibung (ausgefüllt und unterschrieben durch den Arbeitgeber)
Notwendige Unterlagen Selbstständige Tätigkeit:
• formloser Antrag
• gültiger Reisepass
• gültiger Aufenthaltstitel aus dem jeweiligen EU Staat
• aktuelles biometrisches Passbild 1x
• Businessplan
• ggf. Gewerbeanmeldung
• ggf. Eintragung Handwerkskammer/Handelsregister
und eventuell sonstige Unterlagen nach Aufforderung
Gebühren:
Je nachdem ob es sich um einen Erstantrag oder um eine Verlängerung geht,
variiert der Betrag und kann bei 35,00 € – 61,00 € liegen
WICHTIGE HINWEISE
Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
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