Arbeits- und Beschäftigungserlaubnis B (Beschäftigung von max. 90 Tagen, Grenzgänger und Au-pairs)

Die Arbeits- und Beschäftigungserlaubnis B wird zu den gleichen Bedingungen wie die kombinierte Erlaubnis (Arbeits- und Aufenthaltsrecht) vergeben.

Sie greift in drei Fällen:

  • bei einer Beschäftigungsdauer von maximal 90 Tagen
  • bei Grenzgängern
  • bei Au-Pair-Jugendlichen

 

Für Au-pair-Jugendlicher gelten allerdings besondere Bedingungen.

Au-pairs: Wer ist ein Au-pair-Jugendlicher? Ein Au-pair-Jugendlicher ist jemand, der vorübergehend in eine Gastfamilie aufgenommen wird, um seine Sprachkenntnisse zu perfektionieren und seine allgemeine Entwicklung zu erweitern. Ein Au-pair-Jugendlicher erhält von seiner Gastfamilie Kost und Logis als Gegenleistung für leichte Hausarbeit.

Bedingungen

Der Au-pair-Jugendlicher:

  • ist zwischen 18 und 26 Jahre alt;
  • darf keiner anderen Beschäftigung während des Au–pair–Aufenthaltes nachgehen
  • verfügt über ein Diplom, das den Zugang zur Hochschulbildung ermöglicht, oder hat mindestens bis zum 17. Lebensjahr eine Schule besucht;
  • verfügt über Grundkenntnisse in der gemeinsamen Sprache der Gastfamilie oder besucht unmittelbar nach seiner Ankunft einen Intensivsprachkurs;
  • besucht während des Au-pair-Aufenthaltes Sprachkurse;
  • hat noch nie eine Arbeitserlaubnis B in Belgien besessen;

Die Gastfamilie:

  • hat mindestens 1 Kind unter 13 Jahren;
  • für Kinder unter 6 Jahren kann sie nachweisen, dass für sie eine Tagesbetreuung vorgesehen ist;
  • legt Beweise für gutes Verhalten und Moral aller erwachsenen Mitglieder Ihrer Familie vor (“Leumundszeugnis”, bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen);
  • zählt dem Au–pair–Jugendlichen monatlich einen festen Betrag von mindestens 450 Euro als Taschengeld durch Überweisung auf sein persönliches Bankkonto aus;
  • schließt eine Zusatzversicherung für das Au-pair-Jugendlicher;
  • gewährt dem Au-pair-Jugendlichen ein persönliches Zimmer und freien Zugang zum Haus;
  • gibt dem Au-pair-Jugendlichen mindestens 1 ganzen Tag pro Woche frei;
  • Schließt eine Versicherung für die möglichen Kosten der Rückführung des Au-Pair ab.

Die leichte Hausarbeit, die ein Au-pair verrichtet, sollte nie zum Hauptzweck Ihres Aufenthalts werden. Ein Au-pair sollte jedoch seine Sprachkenntnisse verbessern und seine allgemeine Entwicklung ausweiten. Aus diesem Grund sind die häuslichen Aufgaben auf maximal 4 Stunden pro Tag und 20 Stunden pro Woche beschränkt.

Dauer und Verlängerung: Ein Au-pair kann maximal 12 Monate lang als Au-pair arbeiten. Die Arbeitserlaubnis kann nicht verlängert werden.

 

Wo muss der Antrag eingereicht werden?

Die Arbeits- und Beschäftigungserlaubnis B kann nur vom Arbeitgeber bei den zuständigen Behörden beantragt werden.

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Gospertstraße 1
4700 Eupen
Belgien
Tel. +32 (0)87 596 486

Wallonische Region – Service Public de Wallonie
Place de la Wallonie 1
5100 Jambes
Tel. +32 (0)81/33 31 11

Ministère de la Région de Bruxelles-Capitale
CCN, Rue du Progrès, 80
1035 Bruxelles
Tel. +32 (0)2/204 13 99

Vlaams Subsidieagentschap voor Werk en Sociale Economie
Koning Albert II laan 35 bus 21
1030 Brussel
Tel. +32 (0)2/553 39 42

 

Einspruchsmöglichkeiten gegen eine Ablehnung der Arbeits- und Beschäftigungserlaubnis B

Im Fall einer Ablehnung ist ein Einspruch möglich, und zwar zu den gleichen Bedingungen wir bei der Kombinierten Erlaubnis.