Internationaler Schutz

“Asyl” oder subsidiärer Schutz sind Formen des internationalen Schutzes, die Belgien einem Schutzbedürftigen gewährt.

Um einen Antrag auf internationalen Schutz einreichen zu können, müssen Sie sich bereits in Belgien aufhalten. Sie müssen dazu aber nicht  über einen legalen Aufenthalt in Belgien verfügen.

Die Behörden prüfen den Antrag auf internationalen Schutz zunächst im Hinblick auf die Genfer Flüchtlingskonvention, d. h., ob die Person als Flüchtling anerkannt werden kann. Falls dies nicht der Fall ist, wird der Antrag im Hinblick auf den subsidiairen Schutzstatus geprüft. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin auf internationalen Schutz muss also nur einen einzigen Antrag einreichen und nicht wählen zwischen den beiden Schutzformen.

Im Folgenden finden Sie mehr Informationen über die Bedingungen und die Prozeduren zum Erhalt dieser Schutzformen.