Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Wenn Sie einen Befehl erhalten, das Land zu verlassen, und Sozialhilfe beziehen, behalten Sie das Recht auf Sozialhilfe bis zum Ende der angegeben Frist. Wird diese Frist vom Ausländeramt verlängert, dann behalten Sie ebenfalls das Recht auf Sozialhilfe für diese Zeit.
Eine Verlängerung der Frist, das Land zu verlassen, kann also unter bestimmten Umständen gewährt werden, z. B. im Falle von Schwangerschaft, Geburt oder einer Krankheit. Diese Frist kann auch verlängert werden, wenn es sich um eine Familie mit Minderjährigen oder Kindern in der Ausbildung handelt, damit das Schuljahr bzw. die Ausbildung beendet werden kann.
Wichtig: Eine Antragstellung ist in diesem Fall im Zeitraum ab Ostern bis Juni möglich.
Das Recht auf dringende medizinische Hilfe bleibt jedoch erhalten, auch wenn die Frist auf dem Befehl das Land zu verlassen verstrichen ist.
WICHTIGE HINWEISE
Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
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