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An wen wende ich mich bei einem medizinischen Problem?
Welche Telefonnummern sollte ich mir merken?
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FAMILIE - HEIRAT
Heirat in Belgien
Welche Gesetzgebung wird angewandt?
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Wie verläuft die Prozedur?
Visum C im Hinblick auf eine Heirat in Belgien
Partnerschaft und Sexualität
Gesetzlich Zusammenleben
JURISTISCHE BERATUNG
Allgemeine Beratung und erste juristische Orientierung
Juristische Hilfe – Der Anwalt
Was macht ein Anwalt?
Warum sollten Sie einen Anwalt kontaktieren?
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Welches sind Ihre Einspruchsmöglichkeiten?
Im Falle eines Problems mit einer Behörde der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Im Falle eines Problems mit föderalen Behörden
STAATLICHE SOZIALE HILFEN
Soziale Eingliederung
Tatsächlicher Wohnsitz in Belgien
Volljährigkeit oder gleichgestellte Volljährigkeit
Nationalität bzw. Aufenthaltsrecht
Über unzureichende Mittel verfügen
Arbeitsbereitschaft
Rechte auf andere Sozialleistungen sind ausgeschöpft
Verweis auf unterhaltspflichtige Familienmitglieder
Sozialhilfe
Sie sind bedürftig
Legaler Aufenthalt in Belgien
Aufenthalt kurzer Dauer
Unionsbürger und ihre Familienangehörigen
Familienangehörige eines Belgiers
Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen mit begrenztem Aufenthaltsrecht
Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen mit unbegrenztem Aufenthaltsrecht
Drittstaatsstudent
Humanitäre Regularisierung Artikel 9bis
Medizinische Regularisierung Artikel 9ter
Langfristig Aufenthaltsberechtigte
Asyl
Subsidiärer Schutz
Anerkannte Staatenlose
Opfer von Menschenhandel
Erklärung zur freiwilligen Rückkehr
Unmöglichkeit der Rückkehr
Nicht begleitete Minderjährige (MENA)
Belgisches Kind von Eltern, die sich illegal in Belgien aufhalten
Ausländischer Minderjähriger, der sich illegal mit seinen Eltern im Land aufhält
Ausländer in Berufung mit aufhebender Wirkung vor dem RAS
Ausländer in Berufung mit nicht aufhebender Wirkung vor dem RAS
Ausländer ohne Aufenthaltsrecht
Einwanderer mit unregelmäßigem Aufenthalt
Ausländer, die einen Befehl erhalten haben, das Land zu verlassen
Ausländer mit einer Anlage 15
SONSTIGE HILFEN

Ausländer mit einer Anlage 15

Bei einer Anlage 15 können Sie sich in verschiedenen aufenthaltsrechtlichen Situationen befinden. Die Anlage 15 wird meist ausgestellt in Erwartung des Aufenthaltstitels

Haben Sie eine Anlage 15, auf dem Kontrollkästchen 1 aktiviert ist?

  • Zum Zeitpunkt Ihres Antrags einer C- oder D–Karte hatten Sie eine B-Karte?
    Dann haben Sie das Anrecht auf Sozialhilfe. Wenn Sie eine B Karte als anerkannter Flüchtling hatten, haben Sie Anrecht auf Eingliederungseinkommen und ergänzende Sozialhilfe.
  • Zum Zeitpunkt Ihres Antrags einer C- oder D–Karte hatten Sie eine F- Karte?
    Als Familienangehöriger eines EU-Bürgers, der nicht den Status arbeitssuchend hat, haben Sie Anrecht auf Eingliederungseinkommen und ergänzende Sozialhilfe. Falls Sie jedoch Familienmitglied eines EU-Arbeitssuchenden sind, haben Sie kein Anrecht auf Eingliederungseinkommen und ergänzende Sozialhilfe.

 Haben Sie eine Anlage 15, in dem das Kontrollkästchen 2 angekreuzt ist?

  • Zum Zeitpunkt der Anfrage auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltskarte hatten Sie eine A Karte?
    Wenn Sie die A-Karte aufgrund einer anderen Anfrage als auf eine Regularisierung 9bis wegen Arbeitserlaubnis B oder einer Berufskarte erhalten haben, dann haben Sie Anrecht auf Sozialhilfe.
  • Zum Zeitpunkt der Anfrage auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltskarte hatten Sie eine B-Karte?
    Dann haben Sie Anrecht auf Sozialhilfe. Wenn Sie eine B-Karte als anerkannter Flüchtling oder Staatenloser hatten, dann haben Sie ergänzend zum Eingliederungseinkommen Anspruch auf zusätzliche Sozialhilfe.
  • Zum Zeitpunkt der Anfrage auf Verlängerung Ihrer Aufenthaltskarte hatten Sie ein C- oder eine D-Karte? Dann haben Sie Anrecht auf ergänzende Sozialhilfe zu Eingliederungseinkommen.

Haben Sie eine Anlage 15, in dem das Kontrollkästchen 3 angekreuzt ist?
Sie möchten in Ihre frühere Aufenthaltssituation zurückversetzt zu werden, weil Sie aus Gründen, unabhängig von Ihrem eigenen Willen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach Belgien zurückkehren können?
Eine individuelle Analyse Ihrer Aufenthaltssituation wird dann entscheiden, ob Sie ein Anrecht auf Eingliederungseinkommen und ergänzende zusätzliche Sozialhilfe haben. Wenn die Frist Ihrer Rückkehr verstrichen ist, dann haben Sie kein Anrecht mehr auf Eingliederungseinkommen und ergänzende zusätzliche Sozialhilfe.

Haben Sie eine Anlage 15, in dem das Kontrollkästchen 4, nach Ihrem Antrag auf einen dauerhaften Wohnsitz als Drittstaatsangehöriger angekreuzt ist?
Dann haben Sie Anrecht auf ergänzende Sozialhilfe zu Ihrem Eingliederungseinkommen. Falls Sie jedoch Familienmitglied eines EU-Arbeitssuchenden mit einer F-Karte sind, haben Sie kein Anrecht auf ergänzende Sozialhilfe zum Eingliederungseinkommen.

Haben Sie einen Anhang 15, in dem im Rahmen Ihrer Anmeldung als Grenzgänger das Kontrollkästchen 5 angekreuzt ist?
Dann haben Sie weder Anrecht auf Eingliederungseinkommen, noch Anrecht auf Sozialhilfe.

Haben Sie eine Anlage 15 in der das Kontrollkästchen 6 angekreuzt ist nach einem Antrag auf Einschreibung?
Hier muss eine individuelle Analyse Ihrer Situation ergeben, ob Sie Recht auf Sozialhilfe oder Eingliederungseinkommen haben

Haben Sie einen Anlage 15, in dem das Kontrollkästchen 7 angekreuzt ist?

  • Und Sie sind in Erwartung der Abgabe Ihrer A Karte, die Sie aufgrund einer anderen Tatsache als einer Regularisierung 9bis wegen Arbeitserlaubnis B oder einer Berufskarte erhalten haben?
    Dann haben Sie Anrecht auf Sozialhilfe.
  • Und Sie sind in Erwartung der Abgabe Ihrer B-Karte?
    Dann haben Sie Anrecht auf Sozialhilfe. Wenn Sie eine B Karte als anerkannter Flüchtling oder Staatenloser erwarten, dann haben Sie ergänzend zum Eingliederungseinkommen Anspruch auf zusätzliche Sozialhilfe.
  • Und Sie sind in Erwartung der Abgabe Ihrer C-Karte oder eine D-Karte?
    Dann haben Sie Anrecht auf ergänzende Sozialhilfe zu Ihrem Eingliederungseinkommen.
  • Und Sie sind in Erwartung der Abgabe Ihrer F-Karte?
    Dann haben Sie Anrecht auf Eingliederungseinkommen und ergänzende Sozialhilfe, wenn 3 Monate vergangen sind seit der Abgabe Ihres Anhangs 19ter oder des Anhangs 15 (im Fall eines Visums für Familienzusammenführung). Wenn Sie Familienmitglied eines EU-Arbeitssuchenden sind, dann haben Sie kein Anrecht auf Eingliederungseinkommen und ergänzende Sozialhilfe.

WICHTIGE HINWEISE

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Staatsrat annuliert teilweise Gesetzgebung zur Zahlung einer administrativen Gebühr

Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).

Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...

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Personen mit einer medizinischen Regularisierung sind während der ersten Jahres wieder freigestellt von Einkommensbedingungen für die Familienzusammenführungführung

Laut einer Information des Ausländeramtes werden medizinisch Regularisierte (also mit einer A Karte) wieder den subsidiär Geschützten gleichgestellt bei der Familienzusammenführung. Das heisst auch sie sind während des ersten Jahres...

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Besondere Reisedokumente für Ausländer seit 01.01.2018 bei Gemeinde erhältlich

Besondere Reisedokumente für Ausländer (Blauer, Grauer oder Roter „Pass“) werden ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr, wie bisher, von den Provinzbehörden ausgestellt, sondern von den Gemeinden.

Anerkannte Flüchtlinge,  anerkannte...

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Eintragung von in Belgien geborenen Kindern von ausländischen Eltern. Richtlinie wieder zurückgezogen

Am 4. Mai 2017 hatte das Ausländeramt eine neue Instruktion herausgegeben über die Eintragung von in Belgien geborenen Kindern von ausländischen Eltern wovon mindestens ein Elternteil ein Aufenthaltsrecht in Belgien...

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AKTUELLES

Wichtige Änderungen im Aufenthaltsrecht

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Ukraine

!!Ukraine - Neue Website!!

Die Website mit Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine, Dienste und Personen, die helfen möchten, ist ab sofort hier abrufbar.

 

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