Belgische Nationalität

Wer Belgier ist oder Belgier werden kann, wird durch den belgischen “Code de la Nationalité” geregelt.

Es gibt 3 verschiedene Arten/Verfahren die belgische Nationalität zu erhalten:

  • Durch automatische Zuerkennung
  • Durch Erklärung
  • Durch Naturalisierung

Bei der  automatischen Zuerkennung handelt es sich nicht um einen freiwilligen Akt, sondern ist man von Rechts wegen Belgier entweder aufgrund von Abstammung oder aufgrund des Geburtsortes. Die Zuerkennung ist nur möglich, solange man minderjährig ist.

Die Erklärung ist ein freiwilliger Akt. Hier ist man nicht automatisch Belgier, sondern muss eine Erklärung ablegen bei der Gemeinde, dass man Belgier werden möchte.  Erfüllt man alle im Gesetz vorgesehen Bedingungen (Dauer des legalen Aufenthalts in Belgien, Integration, Arbeit,…), erhält man die Belgische Nationalität.

Die Naturalisierung ist ein Ausnahmeverfahren und wird bei der belgischen Kammer beantragt. Es ist offen für Personen, die aussergewöhnliche Leistungen erbracht haben oder für Staatenlose.

Die beiden letzten Verfahren sind nur möglich für Menschen, die bereits  über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügen.

Übrigens: Die Beantragung der belgischen Nationalität führt nicht zum Verlust der bisherigen Nationalität.

Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterkategorien.