Sie werden die Entscheidung der Ablehnung des Flüchtlingsstatus und die Gewährung des subsidiären Schutzstatus als Einschreiben an Ihrem gewählten Wohnsitz erhalten. Die GKFS begründet diese Entscheidung.
Sind Sie mit dieser Entscheidung einverstanden, erhalten Sie ein spezielles Aufenthaltsrecht auf der Grundlage des subsidiären Schutzes (A Karte, auf 1 Jahr besfirstetes Aufenthaltsrecht, das nach erneuter Prüfung der Situation im Herkunfstland verlängert werden kann)
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen das „stärkere“ Statut als anerkannter Flüchtling zusteht, dann können Sie gegen diese Entscheidung des GKFS binnen 30 Tagen in Berufung gehen beim Rat für Ausländerstreitigkeiten.
Wichtig: Dies ist nicht ohne Risiko. Sie können den Status des subsidiären Schutzes auch verlieren, denn der Rat für Ausländerstreitigkeiten kann die Entscheidung des GKFS reformieren und somit auch entscheiden, dass Sie weder für das Flüchtlingsstatut noch für den subsidiären Schutz in Frage kommen. In diesem Fall verlieren Sie Ihr Aufenthaltsrecht. Besprechen Sie dieses Risiko mit Ihrem Anwalt.