Sie werden über die Entscheidung der Ablehnung des Flüchtlingsstatus und des subsidiären Schutzstatus als Einschreiben an Ihren gewählten Wohnsitz erhalten. Der CGRA begründet die negative Entscheidung.
Wichtig: Gegen diese Entscheidung können Sie einen Einspruch mit aufhebender Wirkung beim Rat für Ausländerstreitsachen einreichen.