Die verschiedenen Aufenthaltsmöglichkeiten

Grundlage für das  Aufenthaltsrecht ist das Gesetz über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern vom 15. Dezember 1980.

Seit 1980 hat das Gesetz viele Anpassungen erfahren und wird auch in immer stärkerem Maße vom EU Recht beeinflusst.

Das Gesetz sieht dabei verschiedene Möglichkeiten vor, ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Im folgenden erfahren Sie um welche Möglichkeiten es sich handelt, welche Bedingungen dazu zu erfüllen sind und welche Prozeduren einzuhalten sind. Dabei handelt es sich um eine erste allgemeine Information. Da das Aufenthaltsrecht ständigen Veränderungen, Entwicklungen unterliegt, können wir keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Im Bedarfsfall sollten Sie sich an einen spezialisierten juristischen Dienst oder einen Anwalt wenden.

 

Weitere Informationen zu den unterschiedlichen belgischen Aufenthaltstiteln finden Sie über folgenden Link.