Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Studien und Schulausbildungen, die im Ausland erworben wurden, können in Belgien anerkannt werden. Diesen Prozess nennt man „Gleichstellung des Diploms“. Eine Gleichstellung kann wichtig sein, um einen Job zu finden oder wenn weitere Studien und Ausbildungen gemacht werden wollen.
Zu Berufszwecken wird die Gleichstellung beantragt, wenn
Zu Studienzwecken wird die Gleichstellung beantragt, damit
In Belgien ist hierfür jeweils die Gemeinschaft zuständig, in der sich die Ausbildungseinrichtung befindet, bei der der Antragssteller sich einschreiben möchte.
Beispiel: Falls Sie z. B. in Neu-Löwen studieren möchten, sollten Sie sich bei der Französischen Gemeinschaft informieren. Falls Sie jedoch in Antwerpen oder einer anderen flämischen Stadt ein Studium absolvieren möchten, sollten Sie sich bei der Flämischen Gemeinschaft informieren. Für ein Studium an der Autonomen Hochschule in Ostbelgien, melden Sie sich beim Unterrichtsministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Generelle Prüfungskriterien
Bei der Gleichstellung eines Diploms werden folgende Aspekte berücksichtigt:
Die „Schulische Gleichstellung“
Dem Antrag auf eine schulische Gleichstellung im Sekundarbereich muss eine Abschrift des Zeugnisses (sowie eventuell eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer) und eine Kopie des Ausweises beigefügt werden.
Das Verfahren dauert zwei bis vier Wochen und besteht aus vier Schritten:
Die „Akademische Gleichstellung“
Dem Antragsformular müssen folgende Dokumente beigefügt werden:
Der vollständige Antrag muss in vierfacher Ausfertigung eingereicht werden.
Das Verfahren nimmt acht bis zwölf Wochen in Anspruch und beinhaltet folgende Schritte:
Falls das Diplom in einem anderen Land gleichgestellt werden muss, finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten über folgenden Link.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
WICHTIGE HINWEISE
Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
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