Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Wer heiraten möchte, muss mindestens 15 Tage vor der Hochzeit eine Heiratserklärung im Standesamt abgeben. Die Erklärung kann in der Gemeinde abgegeben werden, in der einer der künftigen Ehepartner im Nationalregister eingetragen ist. Ist keiner der zukünftigen Ehepartner im Nationalregister eingetragen, kann die Heiratserklärung in der Gemeinde erfolgen in der einer der Ehepartner seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat.
Welche Dokumente sind für die Erklärung erforderlich?
Geburtsurkunde
Jeder Partner muss im Prinzip eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vorlegen.
Die Mitarbeiter des Standesamtes beantragen die Kopie selbst, wenn Sie in Belgien geboren sind oder Ihre Geburtsurkunde in Belgien eingetragen wurde.
Falls es nicht möglich ist eine Geburtsurkunde zu erhalten (z. B. bei Flucht und Unmöglichkeit in sein Land zurückzukehren) , kann eine sogenannte „Offenkundigkeitsurkunde“ (Acte de notoriété) vorgelegt werden.
Die Offenkundigkeitsurkunde wird beim Friedensgericht beantragt. In dieser Urkunde bestätigen 2 Zeugen die Angaben des Antragstellers, d. h. den Namen, den Vornamen, den Beruf und den Wohnort des Antragstellers wie auch seiner Eltern, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Gründe, die es dem Antragsteller unmöglich machen, eine Geburtsurkunde vorzulegen. Die Zeugen können, müssen aber keine Familienmitglieder sein. Jedoch müssen sie älter als der Antragsteller sein und aus dem gleichen Gebiet stammen. Die Offenkundigkeitsurkunde des Friedensrichters muss vom Gericht erster Instanz (Familiengericht) homologiert werden.
Kann einer der zukünftigen Ehepartner auch keine Offenkundigkeitsurkunde erhalten, kann die Urkunde durch eine vor dem Standesbeamten abgegebene beeidigte Erklärung des zukünftigen Ehegatten selbst ersetzt werden, wenn das Familiengericht, nach Anhörung der Staatsanwaltschaft, die dazu notwendige Erlaubnis erteilt.
Anerkannte Flüchtlinge erhalten ein Geburtsattest beim Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose ( Service documents).
Beweis der Identität
Im Prinzip erfolgt der Beweis der Identität mittels Pass oder Ausweis. Ist dies nicht möglich, kann jedes andere Dokument vorgelegt werden, das die Identität beweist, beispielsweise der Führerschein oder ein Laissez-passer mit Foto.
Gegebenenfalls Ehevertrag
Falls ein Ehevertrag abgeschlossen wurde, muss eine Bescheinigung vom Notar, der den Ehevertrag aufgesetzt hat, vorgelegt werden. Diese Bescheinigung kann auch bis spätestens 5 Tage vor der Eheschließung nachgereicht werden.
Gegebenenfalls Zustimmung des abwesenden Ehepartners
In der Regel muss das Heiratsaufgebot (Heiratserklärung) von beiden zukünftigen Eheleuten bei der Gemeinde gemacht werden. Ist nur einer der zukünftigen Partner in Belgien, muss dieser ein schriftliches und legalisiertes Dokument vorlegen, in dem der abwesende zukünftige Ehepartner ihn bevollmächtigt, das Heiratsaufgebot alleine einzureichen und sich mit dem Heiratsaufgebot einverstanden erklärt.
Personen, die nicht im Bevölkerungsregister oder im Fremdenregister eingetragen sind benötigen ebenfalls:
Nachweis des aktuellen Wohnorts
Durch eine Meldebescheinigung des aktuellen Wohnorts
Wenn Sie in Belgien leben, jedoch weder im Warte-, Fremden- oder Bevölkerungsregister eingetragen sind, dann müssen Sie beweisen, dass Sie seit mindestens 3 Monaten Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Belgien haben. Hier sind alle möglichen Beweismittel zulässig: Flugticket, Bericht des Revierpolizisten, Mietvertrag, Mietzahlungen, Beweis von administrativen Formalitäten bei den Behörden,…)
Akte des Gewohnheitsrechts (Certificat de coutume)
Dabei handelt es sich um ein Dokument aus dem Herkunftsland, aus dem hervorgeht, dass der Betreffende die durch sein Nationales Gesetz vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt um eine Ehe eingehen zu können. Belgier müssen dieses Dokument nicht vorlegen.
Dieses Dokument erhalten Sie in der Botschaft oder im Konsulat Ihres Herkunftlandes.
Weitere Dokumente
Daneben kann der Standesbeamte jedes weitere Dokument verlangen, das er als notwendig erachtet um festzustellen, dass die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, um in Belgien heiraten zu können.
Wichtig: Alle nicht-belgischen Dokumente müssen legalisiert sein. Der Standesbeamte kann darüber hinaus eine gleichlautend erklärte Übersetzung verlangen, wenn die Dokumente in einer Fremdsprache erstellt wurden.
Gesetzliche Grundlage: Art. 164/1-7 bis Art. 167 des Zivilgesetzbuchs
WICHTIGE HINWEISE
Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Laut einer Information des Ausländeramtes werden medizinisch Regularisierte (also mit einer A Karte) wieder den subsidiär Geschützten gleichgestellt bei der Familienzusammenführung. Das heisst auch sie sind während des ersten Jahres...
Besondere Reisedokumente für Ausländer (Blauer, Grauer oder Roter „Pass“) werden ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr, wie bisher, von den Provinzbehörden ausgestellt, sondern von den Gemeinden.
Anerkannte Flüchtlinge, anerkannte...
Am 4. Mai 2017 hatte das Ausländeramt eine neue Instruktion herausgegeben über die Eintragung von in Belgien geborenen Kindern von ausländischen Eltern wovon mindestens ein Elternteil ein Aufenthaltsrecht in Belgien...
AKTUELLES
AGENDA
UNSERE INFOBROSCHÜREN
EINEN FEHLER MELDEN
Wir versuchen, diese Seite so aktuell und fehlerfrei wie möglich zu halten. Falls Sie dennoch einen Fehler gefunden haben, teilen Sie uns diesen bitte mit.
Weiter zum Formular…