EU-Student – Was sind die Bedingungen für Ihren Aufenthalt

Um ein Aufenthaltsrecht als EU Student zu erhalten, müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:

1. Sie müssen EU Bürger sein

2. Sie müssen einem  Studium folgen
Zu einem Studium zählen

  • Hochschulstudien,
  • Universitätsstudien,
  • Unterricht an Sekundarschulen
  • Unterricht an Grundschulen und
  • Sprachkurse.

3. Das Studium muss Ihre Haupttätigkeit sein
Das Studium muss Ihre Haupttätigkeit sein: Nur ein paar Unterrichtsstunden pro Woche sind nicht ausreichend. Vollzeit Abendkurse können akzeptiert werden.

Einschreibung in einer organisierten, anerkannten oder subventionierten Institution:
Sie müssen bei einer privaten oder öffentlichen Bildungseinrichtung eingeschrieben sein, die von der Regierung anerkannt oder subventioniert ist. Eine private Schule, die nicht durch den belgischen Staat anerkannt oder subventioniert wird, gilt nicht.

4.Sie müssen ausreichende finanzielle Ressourcen vorweisen, wie

  • Finanzielle Hilfe von Ihren Eltern
  • Ein Stipendium
  • Gelegenheitsjobs während des akademischen Jahres

Als EU-Student sind Sie von einer Arbeitserlaubnis für einen Gelegenheitsjob befreit.
Wichtig: Mit einem Aufenthaltsrecht als EU Student, dürfen Sie Sozialhilfe beantragen. Wenn das Ausländeramt allerdings der Meinung ist, dass Sie eine unzumutbare Belastung für den Belgischen Staat darstellen, kann Ihnen das Aufenthaltsrecht bei Inanspruchnahme von Sozialhilfe entzogen werden. Hierbei muss das Ausländeramt die persönlichen Umstände berücksichtigen, wie ob die finanziellen Probleme nur kurzer Dauer sind, in welcher Höhe Sie Sozialhilfe erhalten haben,…

5. Sie brauchen eine Krankenversicherung, die Ihre Gesundheitskosten in Belgien abdeckt.

 

Wichtig: Eine Aufenthaltsgenehmigung als Student ist immer auf ein Jahr befristet und kann dann für die Dauer des Studiums jeweils um ein Jahr verlängert werden.