Familienzusammenführung

Bestimmte Familienmitglieder von Personen, die in Belgien ein Aufenthaltsrecht haben, können ebenfalls ein Aufenthaltsrecht in Belgien erhalten. Die Bedingungen dazu sind unterschiedlich je nachdem, ob die Person, die bereits in Belgien lebt über ein befristetes (A Karte) oder unbefristetes Aufenthaltsrecht verfügt, ob sie Belgier, EU Bürger oder Drittstaatsangehöriger ist.

Die Gesetzgebung zur Familienzusamenführung ist komplex. Falls Sie sich für eine Familienzusammenführung interessieren, sollten Sie sich in jedem Fall, bevor Sie den Antrag einreichen, beraten lassen (spezialisierter juristischer Dienst oder Anwalt).
Im folgenden erläutern wir die wichtigsten Grundsätze (siehe rechte Spalte)