Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
1. Die Beantragung eines Aufenthaltsrechts aus medizinischen Gründen (medizinische Regularisierung) eröffnet kein Recht auf Sozialhilfe.
Sie haben in dieser Phase nur Anspruch auf dringende medizinische Hilfe. Wenn Sie noch in einem Aufnahmezentrum sind und den Antrag einreichen, haben Sie unter bestimmten Umständen Anrecht auf eine Verlängerung der Unterbringung im Aufnahmezentrum. Im Falle von medizinischer Unmöglichkeit das Land zu verlassen, können Sie auch eine finanzielle Sozialhilfe beim ÖSHZ beantragen. Das ÖSHZ wird den Antrag allerdings in der Regel ablehnen. Sie müssen die Hilfe dann beim Arbeitsgericht einklagen.
2. Die Zulässigkeitsentscheidung
Wird Ihr Antrag für zulässig (recevable) erklärt vom Ausländeramt, haben Sie Anrecht auf Sozialhilfe (ab dem Datum an dem Ihr Antrag für Zulässig erklärt worden ist) bis zur Entscheidung zum Grunde.
Wird Ihr Antrag für unzulässig erklärt, haben Sie weiterhin kein Anrecht auf Sozialhilfe (außer dringende medizinische Hilfe), auch wenn Sie einen Einspruch gegen diese Entscheidung einreichen.
3. Die Entscheidung zum Grunde
Wird Ihr Antrag für begründet (fondé) erklärt, erhalten Sie einen befristeten Aufenthaltstitel (A Karte) und haben Recht auf Sozialhilfe.
Wenn Ihr Antrag für unbegründet erklärt wird, haben Sie kein Recht (mehr) auf Sozialhilfe, auch nicht, wenn Sie einen Einspruch gegen diese Entscheidung einreichen.
Achtung: Dies scheint jedoch nicht konform zu sein mit EU Recht. Im Urteil Abdida vom 18.12.2014 des Europäischen Gerichtshofs urteilt dieser, dass wenn ein ernsthaftes gesundheitliches Risiko besteht, ein Einspruch eine aufhebende Wirkung haben muss. Mittlerweile gibt es einige Urteile von belgischen Arbeitsgerichten, die in diese Richtung gehen und die Zahlung von Sozialhilfe während des Einspruchsverfahrens gegen eine negative Entscheidung zum Grunde anordnen. Es bleibt zu sehen, ob und wann der Gesetzgeber das Belgische Recht anpasst.
Wenn der Rat für Ausländerstreitsachen die negative Entscheidung zum Grunde annuliert, haben Sie wieder Recht auf Sozialhilfe. Sie müssen dazu dem ÖSHZ die Enscheidung des Rats für Ausländerstreitigkeiten vorlegen.
WICHTIGE HINWEISE
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