Naturalisierung (für Staatenlose oder bei aussergewöhnlichen Verdiensten)

Die „Naturalisierung“ ist eine Ausnahmeprozedur. Sie ist kein Recht, sondern eine Gunst des belgischen Staates. In diesem Verfahren entscheiden die Abgeordneten der Kammer über Gewährung oder Ablehnung der belgischen Nationalität. Grundbedingung für diese Ausnahmeprozedur ist, dass Sie entweder staatenlos sind oder aussergewöhnliche Verdienste für Belgien vorweisen.

Sie können die Naturalisierung beantragen, wenn neben der Grundbedingung folgende Punkte auf Sie zutreffen:

 

Sie sind staatenlos

  • Sie sind 18 Jahre alt oder älter,
  • Sie sind als Staatenloser anerkannt in Belgien,
  • Sie haben seit mehr als 2 Jahren einen legalen Aufenthalt (von mehr als 3 Monaten) und
  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Beantragung der Naturalisierung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

 

Sie können aussergewöhnliche Verdienste für Belgien vorweisen

  • Sie sind 18 Jahre alt oder älter,
  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Beantragung der Naturalisierung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht,
  • Sie können plausibel erklären, weshalb es Ihnen nicht möglich ist über eine Staatsangehörigkeitserklärung die belgische Nationalität zu erhalten und
  • Sie können aussergewöhnliche Verdienste für Belgien nachweisen:
    • Im wissenschaftlichen Bereich: Sie haben beispielsweise einen Doktortitel erhalten.
    • Im sportlichen Bereich: Sie haben sich für die Teilnahme an einer Europameisterschaft, einer Weltmeisterschaft oder für die Olympischen Spiele qualifiziert. Oder die für Ihre Sportart zuständige Sportföderation urteilt, dass Sie bei einer Europameisterschaft, einer Weltmeisterschaft oder den Olympischen Spielen einen Mehrwert für Belgien darstellen.
    • Im soziokulturellen Bereich: Sie haben beispielsweise die letzte Runde eines internationalen Kunstwettbewerbs erreicht. Oder Sie werden international anerkannt für Ihre kulturellen Verdienste oder für Ihren gesellschaftlichen Einsatz.

 

Prozedur der Naturalisierung

  • Sie füllen das Standardformular aus, das Sie bei Ihrer Gemeinde (Standesamt) erhalten können. Der Standesbeamte überprüft ob die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind und ob alle nötigen Dokumente vorliegen. Erst dann empfliehlt sich, die Registrierungsgebühr von 150€ zu zahlen.
    ACHTUNG: Die Registrierungsgebühr kann NICHT mehr in bar bezahlt werden.
  • Sie schicken das ausgefüllte Formular gemeinsam mit den notwendigen Dokumenten entweder an die belgische Abgeordetenkammer (Kanzler der Abgeordnetenkammer – Dienst Naturalisierungen · Leuvenseweg 48 · 1000 Brüssel) oder an die Gemeinde ihres Wohnortes. Ist Ihr Antrag vollständig, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung.
  • Zur Untersuchung ihres Antrags schickt die Abgeordnetenkammer eine Kopie Ihres Antrags an das Ausländeramt, an die Staatsanwaltschaft des Gerichts erster Instanz Ihres Wohnorts und an die Staatssicherheit. Diese Behörden haben 4 Monate Zeit für eine Stellungnahme. Danach befindet die Naturalisierungskommission der Kammer über den Antrag.
  • Die Entscheidung: Stimmt die Kommission dem Antrag zu, wird die Naturalisierung durch das Plenum der Kammer abgestimmt. Die Naturalisierung wird im Belgischen Staatsblatt veröffentlich. Ab dann sind Sie Belgier.

 

Wichtig: Es gibt keine Einspruchsmöglichkeit gegen eine Ablehnung des Antrags.