Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Nebenkosten
Neben der Miete für die Wohnräume müssen Sie die Nebenkosten bezahlen (Strom, Wasser, Heizung, Müllgebühren, etc.).
In der Regel bezahlen Sie jeden Monat einen bestimmten Betrag für die Nebenkosten im Voraus, zum Beispiel für Ihre Stromrechnung und erhalten am Ende des Jahres eine Abrechnung.
ACHTUNG: Wenn Ihr Verbrauch höher war als Ihre Vorauszahlung müssen Sie bei Erhalt der Endjahresabrechnung noch Nachzahlungen entrichten!!!
Seit dem Jahr 2007 ist der Energiemarkt in Belgien liberalisiert. Das heißt Sie dürfen Ihren Strom- und Gaslieferanten frei wählen. Sie können also mit dem Strom und Gasanbieter Ihrer Wahl einen Vertrag abschliessen. Um sich über die Preise der verschiedenen Anbieter zu informieren, können Sie sich an die “Comission Wallonne pour l´Energie” (CWAPE) oder an die Verbraucherschutzzentrale wenden.
Der Vertrag für Strom oder Gas ist an die Person gebunden und nicht an die Wohnung. Sie müssen bei einem Umzug Ihren Energielieferanten über den Umzug informieren. Sie erhalten dann ein Formular, das Sie ausfüllen müssen (unter anderem müssen die Zählerstände angegeben werden). Wenn Sie Probleme haben beim An- oder Ummelden der Energielieferung, können Sie sich ebenfalls an die Verbraucherschutzzentrale wenden.
Wasser ist nicht liberalisiert worden. Aber auch hier müssen Sie sich bei der betreffenden Wasserversorgungsgesellschaft melden, wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen. Für die Wallonische Region (inklusive Deutschsprachige Gemeinschaft) ist dies die SWDE.
WICHTIGE HINWEISE
Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Laut einer Information des Ausländeramtes werden medizinisch Regularisierte (also mit einer A Karte) wieder den subsidiär Geschützten gleichgestellt bei der Familienzusammenführung. Das heisst auch sie sind während des ersten Jahres...
Besondere Reisedokumente für Ausländer (Blauer, Grauer oder Roter „Pass“) werden ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr, wie bisher, von den Provinzbehörden ausgestellt, sondern von den Gemeinden.
Anerkannte Flüchtlinge, anerkannte...
Am 4. Mai 2017 hatte das Ausländeramt eine neue Instruktion herausgegeben über die Eintragung von in Belgien geborenen Kindern von ausländischen Eltern wovon mindestens ein Elternteil ein Aufenthaltsrecht in Belgien...
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