Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Als nicht begleiteter Minderjähriger (MENA) haben Sie Recht auf einen Ihnen angepasste materielle Hilfe in einer Aufnahmestruktur, dies unabhängig von der Legalität Ihres Aufenthalts.
Wenn Sie als nicht begleiteter Minderjähriger einen Aufenthaltstitel haben, haben Sie Anrecht auf (finanzielle) Sozialhilfe. Als anerkannter Flüchtling können Sie jedoch keinen Antrag auf Eingliederungseinkommen stellen, weil Sie noch minderjährig sind. Sie haben dann aber weiterhin das Recht auf Sozialhilfe.
Wichtig: Das ÖSHZ entscheidet autonom, welche Hilfe im Einzelfall benötigt wird um Ihre Würde zu schützen. Das ÖSHZ muss diese Entscheidung rechtfertigen.
In der Praxis wird in der Regel eine finanzielle Unterstützung gewährt, die dem Eingliederungseinkommen gleichkommt. Möglicherweise wird diese ergänzt mit anderen Formen der Sozialhilfe, wie Mietkaution, Erstinstallationskosten, Schulkosten usw.
WICHTIGE HINWEISE
Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Laut einer Information des Ausländeramtes werden medizinisch Regularisierte (also mit einer A Karte) wieder den subsidiär Geschützten gleichgestellt bei der Familienzusammenführung. Das heisst auch sie sind während des ersten Jahres...
Besondere Reisedokumente für Ausländer (Blauer, Grauer oder Roter „Pass“) werden ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr, wie bisher, von den Provinzbehörden ausgestellt, sondern von den Gemeinden.
Anerkannte Flüchtlinge, anerkannte...
Am 4. Mai 2017 hatte das Ausländeramt eine neue Instruktion herausgegeben über die Eintragung von in Belgien geborenen Kindern von ausländischen Eltern wovon mindestens ein Elternteil ein Aufenthaltsrecht in Belgien...
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