Pro Deo und Rechtsbeistand

Als Asylbewerber können Sie einen Pro-Deo-Anwalt beantragen, der Ihnen während der Asylprozedur kostenlos beisteht.  Zum Beispiel bei einer Berufung beim Rat für Ausländerstreitigkeiten oder vor dem Staatsrat. Ihr Anwalt kann Sie aber auch zur Anhörung beim Generalkommissariat begleiten. Während der Anhörung darf er sich zwar nicht äussern, er kann jedoch am Ende Bemerkungen machen, die im Anhörungsbericht mit aufgeführt werden müssen.

Wenden Sie sich an das Rechtshilfebüro des Gerichtsbezirks Ihres Wohnsitzes um sich einen Pro Deo Anwalt bezeichnen zu lassen. Bei einem Asylbewerber wird vermutet, dass er/sie mittellos ist. Jedoch müssen Sie nachweisen, dass Sie ein Asylbewerber sind, beispielsweise mittels einer Anlage 26 oder einer Bescheinigung des Aufnahmezentrums.

Sie können auch direkt zu einem Anwalt gehen. Der Anwalt kontaktiert dann das Rechtshilfebüro und fragt als Pro-Deo-Anwalt angestellt zu werden. Allerdings arbeiten nicht alle Anwälte als Pro Deo Anwalt. Wenn Sie also sofort Kontakt aufnehmen mit einem Anwalt, klären Sie zunächst ob er auch als Pro Deo Anwalt tätig ist.

Wichtig: Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Sie doch Einkünfte haben, dann müssen Sie die Kosten ganz oder teilweise zurückerstatten.

Als Asylbewerber können Sie auch Prozesskostenhilfe erhalten. Das ist eine Ermäßigung der Verfahrenskosten und Sie werden von der Einschreibegebühr für Verfahren vor dem Rat für Ausländerstreitigkeiten befreit.