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Schulsystem in Ostbelgien
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FAMILIE - HEIRAT
Heirat in Belgien
Welche Gesetzgebung wird angewandt?
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Visum C im Hinblick auf eine Heirat in Belgien
Partnerschaft und Sexualität
Gesetzlich Zusammenleben
JURISTISCHE BERATUNG
Allgemeine Beratung und erste juristische Orientierung
Juristische Hilfe – Der Anwalt
Was macht ein Anwalt?
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Welches sind Ihre Einspruchsmöglichkeiten?
Im Falle eines Problems mit einer Behörde der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Im Falle eines Problems mit föderalen Behörden
STAATLICHE SOZIALE HILFEN
Soziale Eingliederung
Tatsächlicher Wohnsitz in Belgien
Volljährigkeit oder gleichgestellte Volljährigkeit
Nationalität bzw. Aufenthaltsrecht
Über unzureichende Mittel verfügen
Arbeitsbereitschaft
Rechte auf andere Sozialleistungen sind ausgeschöpft
Verweis auf unterhaltspflichtige Familienmitglieder
Sozialhilfe
Sie sind bedürftig
Legaler Aufenthalt in Belgien
Aufenthalt kurzer Dauer
Unionsbürger und ihre Familienangehörigen
Familienangehörige eines Belgiers
Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen mit begrenztem Aufenthaltsrecht
Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen mit unbegrenztem Aufenthaltsrecht
Drittstaatsstudent
Humanitäre Regularisierung Artikel 9bis
Medizinische Regularisierung Artikel 9ter
Langfristig Aufenthaltsberechtigte
Asyl
Subsidiärer Schutz
Anerkannte Staatenlose
Opfer von Menschenhandel
Erklärung zur freiwilligen Rückkehr
Unmöglichkeit der Rückkehr
Nicht begleitete Minderjährige (MENA)
Belgisches Kind von Eltern, die sich illegal in Belgien aufhalten
Ausländischer Minderjähriger, der sich illegal mit seinen Eltern im Land aufhält
Ausländer in Berufung mit aufhebender Wirkung vor dem RAS
Ausländer in Berufung mit nicht aufhebender Wirkung vor dem RAS
Ausländer ohne Aufenthaltsrecht
Einwanderer mit unregelmäßigem Aufenthalt
Ausländer, die einen Befehl erhalten haben, das Land zu verlassen
Ausländer mit einer Anlage 15
SONSTIGE HILFEN

Schulsystem in Ostbelgien

Kindergarten

Der Kindergarten ist eine Tageseinrichtung für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren. Der Kindergarten ist bis zum fünften Geburstag freiwillig. Danach beginnt in Belgien die Unterrichtspflicht. Der Kindergarten trägt dazu bei, das Zusammenleben zu entwickeln. Das Kind wird auf spielerischer Art auf den Schulalltag vorbereitet und erlernt die deutsche Sprache.

 

Primarschule

Der Primarschulunterricht richtet sich an Kinder zwischen 6 und 12 Jahren und ist verpflichtend. Er beinhaltet 6 Schuljahre. Die SchülerInnen lernen hauptsächlich zu schreiben, zu lesen und zu rechnen. Nach erfolgreichem Abschluss erhält der/die SchülerIn das „Abschlusszeugnis der Grundschule“, welches eine Einschreibung im ersten Jahr der Sekundarschule ermöglicht.

Wer den Abschluss NICHT schafft, kann ein zusätzliches Jahr auf der Primarschule verbringen oder sofort in der beruflichen Abteilung der Sekundarschule einsteigen.

Jede Gemeinde in Ostbelgien verfügt über mehrere Grundschulen. Fragen Sie in Ihrem Umfeld oder bei einem Sozialdienst nach, wo sich die nächste Grundschule befindet.

 

Sekundarschule

Auch im Sekundarschulwesen gilt die Schulpflicht. Die SchülerInnen wählen zwischen einer allgemeinbildenden (6 Jahre) oder berufsbildenden Orientierung (7 Jahre) ab dem ersten Sekundarschuljahr.

Ab dem 3. Sekundarschuljahr ist es möglich, einen Beruf in der technischen oder beruflichen  Abteilung zu erlernen oder dem allgemeinbildenden Unterricht zu folgen, um später zu studieren. Das Abschlusszeugnis nach der sechsten Klasse der Sekundarstufe mit allgemeinbildendem, technischem oder berufsbildendem Hintergrund ermöglicht den Einstieg ins Berufsleben oder in ein Studium.

Sekundarschulen in der DG:

 

Förderschulen

In diesen Schulen wird der Unterricht den Fähigkeiten des Kindes angepasst, damit es sich bestmöglichst weiterentwickeln kann.

In Ostbelgien existieren  Zentren für Förderpädagogik (ZFP) in Eupen, St.Vith und Bütgenbach  und eine Förderschule an der Pater-Damian-Grundschule.

 

 

Lehre

Ab dem Alter von 15 Jahren besteht die Möglichkeit eine praktischere Ausbildung, d. h. eine Lehre zu absolvieren. Der/Die SchülerIn besucht eine Schule und bildet sich gleichzeitig in einem Unternehmen fort. Nach erfolgreicher Lehre besteht die Möglichkeit eine Meisterausbildung (Betriebsführung) zu absolvieren

Weitere Informationen zu Lehrmöglichkeiten finden Sie hier. Sie können auch direkt das Lehrlingssekretariat kontaktieren.

 

Hochschule und Universität

Mit dem Sekundarschulabschluss des allgemeinbildenden Unterrichtes ist es möglich, sich für ein Hochschul- oder Universitätsstudium einzuschreiben. Personen, die über einen technischen oder beruflichen Sekundarschulabschluss verfügen, sollten sich über eventuelle Aufnahmebedingungen bei der jeweiligen Bildungseinrichtung informieren.

Das Hochschuldiplom kann innerhalb von 3 Jahren erlangt werden (Bachelor). Ein Hochschulstudium beinhaltet theoretische sowie praktische Kurse und Praktika.

Das Universitätsstudium basiert auf zwei Etappen:

  • drei Jahre für das Erlangen eines Bachelors und
  • dann in der Regel 2 Jahre für den Masterabschluss.

Manche Studien dauern länger, wie beispielsweise das Medizinstudium. Das Universitätsstudium ist in der Regel theoretischer als das Hochschulstudium.

Ein Studium kann an einer frankofonen oder flämischen Universität oder Hochschule abgeschlossen werden. In Ostbelgien besteht die Möglichkeit an der Autonomen Hochschule (AHS) zu studieren.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Link.

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