Sie leben als Nicht Eu Bürger in Belgien und möchten verreisen

Reisen innerhalb der Schengenzone und Bulgarien, Zypern, Kroatien und Rumänien

De Schengenzone besteht aus 26 Ländern:

  • Belgien, Dänemark, Estland, Ungarn, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, Tschechien , Slowakei, Slowenien, Schweden
  • Island, Norwegen und Liechtenstein
  • Schweiz

Sie können als Nicht EU Bürger für maximal 90 Tage je 6 Monate  in ein anderes Schengenland, Bulgarien, Zypern, Kroatien oder Rumänien reisen, wenn Sie einen gültigen Pass/Reisedokument  und eine gültige elekrtonische Aufenthaltskarte (also z. B. eine A-Karte, B-Karte,…) haben. Eine Orange Karte oder eine Anlage 15 (oder 35,…) gilt hier nicht, da diese Aufenthaltstitel kein Recht auf freien Verkehr innerhalb der Schengenzone eröffnen.

Wenn Sie keine gültige elektronische Aufenthaltskarte haben, dann benötigen Sie einen gültigen Pass/Reisedokument mit einem gültigen Visum, es sei denn, Sie sind von der Visumspflicht befreit. Das kann ein Schengenvisum sein oder ein Visum dessen  Gültigkeit nur für ein bestimmtes Land gilt. Informieren Sie sich am besten immer zuerst bei der Botschaft des Landes in das Sie reisen möchten, welche Bestimmungen für Sie gelten.

Nach Ihrer Reise können Sie wieder in Belgien einreisen, wenn Sie einen gültigen Pass/Reisedokument und eine gültige elektronische Aufenthaltskarte haben.

Reisen ausserhalb der Schengenzone

Um außerhalb der Schengenzone zu reisen, benötigen Nicht EU Bürger neben der belgischen Aufenthaltserlaubnis und dem Pass in den meisten Fällen noch ein Visum um in das betreffende Land einzureisen. Informieren Sie sich bei der betreffenden Botschaft.

 

Wo kann ich einen Pass/Reisedokument beantragen?
Dies hängt ab von Ihrem Aufenthaltstitel bzw. Status

1. Anerkannte Flüchtlinge:
Sie können sich nicht an die Behörden des Herkunftslandes richten um einen Pass zu erhalten und erhalten daher von den belgischen Behörden ein Reisedokument, den sogenannten blauen Pass. Diesen können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung  erhalten.

2. Menschen mit einem subsidiären Schutzstatus:
Sie können ein Reisedokument  von den belgischen Behörden erhalten, wenn

  • Ihre Identität feststeht (also kein DECL. vor Ihrem Namen auf der Aufenthaltskarte steht und auch die Nationalität auf der Aufenthaltskarte vermerkt ist)
  • Das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose bescheinigt, dass Sie sich nicht an die Behörden Ihres Herkunftslandes wenden können.

Ist dies der Fall, können Sie sich ebenfalls an die Gemeindeverwaltung wenden um einen Pass zu erhalten

Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, müssen sie sich an die Behörden (Botschaft)  ihre Ursprunglandes wenden um einen Pass zu erhalten.

3. Anerkannte Staatenlose:
Als anerkannte Staatenloser erhalten Sie von den belgischen Behörden den Grauen Pass, den Sie ebenfalls bei Ihrer Gemeinde erhalten

4.Für alle Anderen:
Normaler nationaler Pass des Herkunftslandes, zu erhalten bei der Botschaft des Herkunftslandes.

Besonderheit Schulreisen

Für Schulreisen gibt es ein kollektives Reisedokument. Es handelt sich um eine nominative Liste der Schüler, die verreisen und die beim Ausländeramt erhätlich ist. Dieses kollektive Reisedokument ermöglicht es dass Schüler, die ein Aufenthaltsrecht in Belgien haben, aber keinen Pass besitzen, dennoch an einer Schulreise ins europäische Ausland teilnehmen können.
Achtung: dies gilt nicht für Papierlose Schüler!

 

Wie lange darf ich verreisen, ohne mein Aufenthaltsrecht in Belgien zu verlieren?

Wenn Sie Belgien für maximal 3 Monate verlassen möchten und eine  gültige elektronische Aufenthaltskarte und einen gültigen Pass/Reisedokument haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen und können ohne Probleme wieder einreisen und behalten Ihr Aufenthaltsrecht.

Wenn Sie Belgien für maximal 12 Monate verlassen möchten, behalten Sie Ihr Recht auf Rückkehr und Ihr Aufenthaltsrecht, wenn Sie

  • vor Ihrer Abreise Ihre Gemeinde informieren, dass Sie Belgien für mehr als 3 Monate (und maximal 12 Monate) verlassen und wieder zurückkehren möchten. Sie erhalten dann eine Anlage 18 von der Gemeinde. Wird die Gültigkeitsfrist Ihrer Aufenthaltskarte ablaufen währende Ihres Aufenthalts im Ausland? Dann beantragen Sie eine Verlängerung vor Ihrer Abreise bei der Gemeinde, so dass die Karte bei Ihrer Rückkehr immer noch gültig ist.
  • sich nach Ihrer Rückkehr innerhalb von 15 Tagen bei Ihrer Gemeinde mit Ihrer gülten Aufenthaltskarte wieder anmelden.

Ausnahmen:

  • Im Falle von Übermacht (Sie konnten nicht rechtzeitig zurückkehren, weil Sie beispielweise Krank waren)
  • Sie müssen Ihren Militärdienst in Ihrem Herkunftsland absolvieren. In diesem Fall können Sie auch länger als ein Jahr abwesend sein, wenn der Militärdienst dies erfordert und Sie vor Ihrer Abreise die Gemeinde über Grund und Dauer Ihrer Abwesenheit informiert haben und innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf Ihres Militärdienstes nach Belgien zurückkehren.