Soziale Hilfen für Papierlose

Papierlose haben einen sehr eingeschränkten Zugang zu staatlichen sozialen Hilfen. So haben sie beispielweise in der Regel kein Recht auf eine finanzielle Hilfe des ÖSHZ. Dadurch haben sie auch keinen Zugang zu vielen anderen sozialen Vorteilen,  wie beispielsweise Sozialtarife bei Energieversorgern oder Telefongesellschaften. Auch besteht kein Recht auf eine Sozialwohnung, Unterbringung in einem Obdachlosenheim oder  in einem Frauenfluchthaus. Lediglich die Winternotunterkünfte für Obdachlose in Brüssel sind zum Teil auch zugänglich für papierlose Menschen.
Allerdings haben papierlose Menschen  Recht auf medizinische Versorgung. Diese wird über das ÖSHZ gewährt.

karitative Vereinigungen machen meist keinen Unterschied ob bedürftige Menschen papierlos sind oder nicht. Die Hilfen des Roten Kreutz, der Vinzenzvereinigungen, usw. sind daher zugänglich für Papierlose.

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