Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Ziel der staatlichen sozialen Hilfen ist es allen Menschen ein menschenwürdiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Die staatlichen sozialen Hilfen gliedern sich in 3 Bereiche:
Ob Sie Anspruch haben auf staatliche soziale Hilfe und wenn ja in welcher Form, hängt unter anderem von Ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation ab.
Die Aufnahme von Asylbewerbern und bestimmten anderen Ausländern wird von FEDASIL organisiert, einer föderalen Behörde.
Das Eingliederungseinkommen und die Sozialhilfe werden von den Öffentlichen Sozialhilfezentren, auch oft ÖSHZ genannt, gewährt. Öffentliche Sozialhilfezentren gibt es in allen belgischen Gemeinden. Zu jedem ÖSHZ gehört ein Sozialdienst in dem Sozialarbeiter beschäftigt sind. Sie haben den Auftrag zu prüfen welche Form der sozialen Hilfen möglich ist und am geeignesten für die betreffende Person/Familie. Sie stehen unter Schweigepflicht. Neben einer finanziellen Unterstützung kann die Hilfe auch Begleitung und Beratung, Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Hilfe in Naturalien, usw. umfassen.
Wichtig: Je nachdem über welchen Aufenthaltstitel Sie verfügen, kann die Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Eingliederungseinkommen zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Aufenthaltsrecht mit der Bedingung verbunden ist, über genügend Einkünfte zu verfügen. Das ÖSHZ hat die Pflicht, Sie auf die Gefahr des Verlustes Ihres Aufenenthaltsrechts aufmerksam zu machen.
Im folgenden erfahren Sie mehr über die verschiedenen Formen der Sozialhilfe und unter welchen Bedingungen Sie ein Recht darauf haben.
In den Informationen wird oft auf verschiedene Arten von Anlagen (Annex) verwiesen. Eine Auflistung mit entsprechenden Erklärungen in französischer dazu finden Sie über folgenden Link-Guide pratique: Les titres de séjour en Belgique. Bei Fragen können Sie sich auch gerne an Info-Integration wenden.
WICHTIGE HINWEISE
Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
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Laut einer Information des Ausländeramtes werden medizinisch Regularisierte (also mit einer A Karte) wieder den subsidiär Geschützten gleichgestellt bei der Familienzusammenführung. Das heisst auch sie sind während des ersten Jahres...
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