Wenn man beweisen kann, dass man dem Ausweisungsbefehl nicht Folge leisten kann aus Gründen, die unabhängig vom eigenen Willen sind (z.B. sehr ernste Gesundheitsprobleme, nicht über die notwendigen Reisedokumente verfügen und sich diese auch nicht besorgen können) kann man eventuell ein Recht auf Sozialhilfe beim Arbeitsgericht einklagen (im Eilverfahren). Befindet man sich in einer solchen Situation, ist es ratsam einen Anwalt oder spezialisierten juristischen Dienst zu konsultieren und sich beraten zu lassen.
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