Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Alle Kinder zwischen 5 und 18 – egal welcher Nationalität – sind gesetzlich verpflichtet, einem Unterricht zu folgen.
In die Schule müssen sie spätestens ab dem Schuljahr, das in dem Kalenderjahr beginnt, in dem sie fünf Jahre alt werden. Schüler, die keinen legalen Aufenthaltstitel haben, unterstehen auch der Unterrichtspflicht.
In Ostbelgien dürfen Kinder, die mindestens drei Jahre alt sind oder dieses Alter bis zum 31. Dezember des laufenden Schuljahres erreichen, den Kindergarten besuchen.
Wichtig: Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben das Recht auf freie Schulwahl für das eigene Kind.
Die Schultypen der DG
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es die Wahl zwischen den freien Schulen, den Gemeinschaftsschulen und den Gemeindeschulen.
Individuelle Förderung
Jedes Kind hat Anrecht auf eine ihm angemessene schulische Förderung. Hin und wieder braucht der/die SchülerIn ein wenig Unterstützung in manchen Unterrichtsfächern (Englisch, Französisch, Deutsch, Mathe, etc.). In den meisten Schulen gibt es die Möglichkeit den Unterricht nochmals erklärt zu bekommen .
Fragen Sie bei ihrer Lehrperson oder in der Schule nach. Manche Schulen bieten sogenannte Stützkurse an.
Für privaten Nachhilfeunterricht kann man Kleinanzeigen in den Wochenzeitungen veröffentlichen oder dort Angebote suchen:
Wenn ihr Kind Lernschwierigkeiten hat, kann Kaleido, das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Hilfe anbieten.
Wenn ihr Kind große Lernschwierigkeiten hat kann ihm angeboten werden, eine Förderschule zu besuchen. In diesen Schulen wird der Unterricht den Fähigkeiten des Kindes angepasst. Das Kind kann sich so optimal weiterentwickeln. Die Einschreibung in eine Förderschule ist ein längerer Prozess und wird gemeinsam mit Kaleido eingeleitet.
Es gibt zwei Förderschulen in Ostbelgien: die Pater-Damian-Förderschule (PDF) in Eupen und das Zentrum für Förderpädagogik (ZFP) mit Standorten in Eupen, Bütgenbach und St.Vith. Die PDF ist eine Förder-Grundschule, das ZFP hat Grundschulen an allen drei Standorten und eine Sekundarschule in Eupen, sowie ein Internat.
Sprachlernklassen:
SchülerInnen mit Migrationshintergrund, die keine Deutsch- oder Französischkenntnisse haben, werden in Sprachlernklassen auf den regulären Unterricht vorbereitet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung
Studien und Schulausbildungen, die im Ausland erworben wurden, können in Belgien anerkannt werden. Diesen Prozess nennt man „Gleichstellung“ des Diploms. Eine Gleichstellung kann wichtig sein, um einen Job zu finden oder wenn weitere Studien und Ausbildungen gemacht werden wollen.
WICHTIG: Studiennachweise die in Ostbelgien gleichgestellt werden sind nur für die Deutschsprachige Gemeinschaft gültig.
Nähere Informationen dazu finden Sie über folgenden Link.
WICHTIGE HINWEISE
Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
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Laut einer Information des Ausländeramtes werden medizinisch Regularisierte (also mit einer A Karte) wieder den subsidiär Geschützten gleichgestellt bei der Familienzusammenführung. Das heisst auch sie sind während des ersten Jahres...
Besondere Reisedokumente für Ausländer (Blauer, Grauer oder Roter „Pass“) werden ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr, wie bisher, von den Provinzbehörden ausgestellt, sondern von den Gemeinden.
Anerkannte Flüchtlinge, anerkannte...
Am 4. Mai 2017 hatte das Ausländeramt eine neue Instruktion herausgegeben über die Eintragung von in Belgien geborenen Kindern von ausländischen Eltern wovon mindestens ein Elternteil ein Aufenthaltsrecht in Belgien...
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