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Im Falle eines Problems mit föderalen Behörden
STAATLICHE SOZIALE HILFEN
Soziale Eingliederung
Tatsächlicher Wohnsitz in Belgien
Volljährigkeit oder gleichgestellte Volljährigkeit
Nationalität bzw. Aufenthaltsrecht
Über unzureichende Mittel verfügen
Arbeitsbereitschaft
Rechte auf andere Sozialleistungen sind ausgeschöpft
Verweis auf unterhaltspflichtige Familienmitglieder
Sozialhilfe
Sie sind bedürftig
Legaler Aufenthalt in Belgien
Aufenthalt kurzer Dauer
Unionsbürger und ihre Familienangehörigen
Familienangehörige eines Belgiers
Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen mit begrenztem Aufenthaltsrecht
Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen mit unbegrenztem Aufenthaltsrecht
Drittstaatsstudent
Humanitäre Regularisierung Artikel 9bis
Medizinische Regularisierung Artikel 9ter
Langfristig Aufenthaltsberechtigte
Asyl
Subsidiärer Schutz
Anerkannte Staatenlose
Opfer von Menschenhandel
Erklärung zur freiwilligen Rückkehr
Unmöglichkeit der Rückkehr
Nicht begleitete Minderjährige (MENA)
Belgisches Kind von Eltern, die sich illegal in Belgien aufhalten
Ausländischer Minderjähriger, der sich illegal mit seinen Eltern im Land aufhält
Ausländer in Berufung mit aufhebender Wirkung vor dem RAS
Ausländer in Berufung mit nicht aufhebender Wirkung vor dem RAS
Ausländer ohne Aufenthaltsrecht
Einwanderer mit unregelmäßigem Aufenthalt
Ausländer, die einen Befehl erhalten haben, das Land zu verlassen
Ausländer mit einer Anlage 15
SONSTIGE HILFEN

Unterricht und Ausbildung

Alle Kinder zwischen 5 und 18 – egal welcher Nationalität – sind gesetzlich verpflichtet, einem Unterricht zu folgen.

In die Schule müssen sie spätestens ab dem Schuljahr, das in dem Kalenderjahr beginnt, in dem sie fünf Jahre alt werden. Schüler, die keinen legalen Aufenthaltstitel haben, unterstehen auch der Unterrichtspflicht.

In Ostbelgien dürfen Kinder, die mindestens drei Jahre alt sind oder dieses Alter bis zum 31. Dezember des laufenden Schuljahres erreichen, den Kindergarten besuchen.

 

Wichtig: Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben das Recht auf freie Schulwahl für das eigene Kind.

 

Die Schultypen der DG

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es die Wahl zwischen den freien Schulen, den Gemeinschaftsschulen und den Gemeindeschulen.

  • Freie Schulen: sind in der Deutschsprachigen Gemeinschaft katholische Schulen. Sie nehmen Kinder aller Glaubensrichtungen auf, wenn diese mit dem Schulprojekt einverstanden sind.
  • Gemeinschafts- und Gemeindeschulen: hier stehen neben Ethikunterricht auch Unterrichte in allen anerkannten Religionen zur Auswahl.

 

Individuelle Förderung

Jedes Kind hat Anrecht auf eine ihm angemessene schulische Förderung. Hin und wieder braucht der/die SchülerIn ein wenig Unterstützung in manchen Unterrichtsfächern (Englisch, Französisch, Deutsch, Mathe, etc.). In den meisten Schulen gibt es die Möglichkeit den Unterricht nochmals erklärt zu bekommen .

Fragen Sie bei ihrer Lehrperson oder in der Schule nach. Manche Schulen bieten sogenannte Stützkurse an.

Für privaten Nachhilfeunterricht kann man Kleinanzeigen in den Wochenzeitungen veröffentlichen oder dort Angebote suchen:

Wenn ihr Kind Lernschwierigkeiten hat, kann Kaleido, das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen,  Hilfe anbieten.

Wenn ihr Kind große Lernschwierigkeiten hat kann ihm angeboten werden, eine Förderschule zu besuchen.  In diesen Schulen wird der Unterricht den Fähigkeiten des Kindes angepasst. Das Kind kann sich so optimal weiterentwickeln. Die Einschreibung in eine Förderschule ist ein längerer Prozess und wird gemeinsam mit Kaleido eingeleitet.
Es gibt zwei Förderschulen in Ostbelgien: die Pater-Damian-Förderschule (PDF)  in Eupen und das Zentrum für Förderpädagogik (ZFP) mit Standorten in Eupen, Bütgenbach und St.Vith. Die PDF ist eine Förder-Grundschule, das ZFP hat Grundschulen an allen drei Standorten und eine Sekundarschule in Eupen, sowie ein Internat.

 

Sprachlernklassen:

SchülerInnen mit Migrationshintergrund, die keine Deutsch- oder Französischkenntnisse haben, werden in Sprachlernklassen auf den regulären Unterricht vorbereitet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildung

Studien und Schulausbildungen, die im Ausland erworben wurden, können in Belgien anerkannt werden. Diesen Prozess nennt man „Gleichstellung“ des Diploms. Eine Gleichstellung kann wichtig sein, um einen Job zu finden oder wenn weitere Studien und Ausbildungen gemacht werden wollen.

WICHTIG: Studiennachweise die in Ostbelgien gleichgestellt werden sind nur für die Deutschsprachige Gemeinschaft gültig.

Nähere Informationen dazu finden Sie über folgenden Link.

 

 

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