Verlust oder Verweigerung des Aufenthaltsrechts + Freiwillige Rückkehr

Reist man ohne die notwenidgen Dokumente (Pass, Visum, Identitätsbeweis) in Belgien ein oder ist ein Aufenthaltsrecht verweigert bzw. nicht verlängert worden, kann dies unterschiedliche Konsequenzen haben, je nach Situation:

Eine „illegale“ Einreise kann beispielsweise zur sofortigen Inhaftierung führen,  eine Ablehnung eines Aufenthaltsantrags führt meist zu einer Anweisung das Land binnen einer bestimmten Frist zu verlassen. Wenn Sie sich ohne Aufenthaltstitel in Belgien aufhalten und
eine Rückkehr ins Herkunftsland erwägen, kann das Programm der freiwilligen Rückkehr eventuell für Sie interessant sein.

Mehr Informationen erhalten Sie in den folgenden Kapiteln