Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Wenn einer der zukünftigen Ehepartner sich im Ausland befindet und er der Visapflicht unterliegt, kann er ein „Visum C im Hinblick auf eine Heirat in Belgien“ beantragen. Es handelt sich um ein ähnliches Prozedere wie bei der Familienzusammenführung, nur dass es sich hier um eine Familiengründung handelt.
Wichtig: Mit dem „Visum C“ kann man sich für maximal 90 Tage in Belgien aufhalten und innerhalb dieser Zeit auch heiraten. Dieses spezielle Visum kann erst ausgestellt werden, wenn ein Heiratsaufgebot/Ankündigung der Eheschließung in Belgien gemacht worden ist.
Erforderliche Dokumente
Um dieses Visum beantragen zu können müssen der belgischen Botschaft folgende Dokumente vorliegen:
Tipp: Informieren Sie sich vorab bei der belgischen Botschaft über Versicherungsgesellschaften, dessen Verträge in Belgien akzeptiert werden.
Ist es nicht möglich eine Versicherung im Herkunftsland abzuschließen, kann auch der Partner in Belgien eine Versicherung auf den Namen des zukünftigen Partners abschließen. Die Versicherung muss für alle Schengen Länder gelten und einen Mindestbetrag von 30.000 € decken.
Tipp: Das Dokument „Annexe 3bis“ erhalten Sie bei der Gemeinde.
Dokument „Annexe 3bis“ muss vom Garanten selbst, anschließend von der Gemeinde und vom Ausländeramt ausgefüllt werden. Um als Garant akzeptiert zu werden, muss der Garant über mindestens 800 € (für Familienmitglieder) und 1.000 € (für Freunde) + 150 € pro Person zu Lasten + 200 € pro eingeladener Person verfügen (150 € für Familienmitglieder). Für Arbeitnehmer müssen die 3 letzten Lohnauszüge als Beweise geliefert werden, für Selbständige der letzte Steuerbescheid.
Nach Ankunft in Belgien:
Legen Sie innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Ankunft in Belgien Ihren Pass mit dem Visum C der Gemeinde vor, in der Sie verbleiben.
Die Gemeinde stellt eine „Ankunftserklärung“ aus (Anlage 3). Das Aufenthaltsrecht ist dann gültig für 90 Tage ab Ankunftsdatum. Die geplante Hochzeit sollte dann binnen dieser Zeit stattfinden. Nach der Heirat kann dann eine Familienzusammenführung beantragt werden, so dass man nach den 90 Tagen sein Bleiberecht behält. Dieser Antrag kann bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
WICHTIGE HINWEISE
Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
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