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FAMILIE - HEIRAT
Heirat in Belgien
Welche Gesetzgebung wird angewandt?
Erforderliche Dokumente
Wie verläuft die Prozedur?
Visum C im Hinblick auf eine Heirat in Belgien
Partnerschaft und Sexualität
Gesetzlich Zusammenleben
JURISTISCHE BERATUNG
Allgemeine Beratung und erste juristische Orientierung
Juristische Hilfe – Der Anwalt
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Im Falle eines Problems mit einer Behörde der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Im Falle eines Problems mit föderalen Behörden
STAATLICHE SOZIALE HILFEN
Soziale Eingliederung
Tatsächlicher Wohnsitz in Belgien
Volljährigkeit oder gleichgestellte Volljährigkeit
Nationalität bzw. Aufenthaltsrecht
Über unzureichende Mittel verfügen
Arbeitsbereitschaft
Rechte auf andere Sozialleistungen sind ausgeschöpft
Verweis auf unterhaltspflichtige Familienmitglieder
Sozialhilfe
Sie sind bedürftig
Legaler Aufenthalt in Belgien
Aufenthalt kurzer Dauer
Unionsbürger und ihre Familienangehörigen
Familienangehörige eines Belgiers
Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen mit begrenztem Aufenthaltsrecht
Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen mit unbegrenztem Aufenthaltsrecht
Drittstaatsstudent
Humanitäre Regularisierung Artikel 9bis
Medizinische Regularisierung Artikel 9ter
Langfristig Aufenthaltsberechtigte
Asyl
Subsidiärer Schutz
Anerkannte Staatenlose
Opfer von Menschenhandel
Erklärung zur freiwilligen Rückkehr
Unmöglichkeit der Rückkehr
Nicht begleitete Minderjährige (MENA)
Belgisches Kind von Eltern, die sich illegal in Belgien aufhalten
Ausländischer Minderjähriger, der sich illegal mit seinen Eltern im Land aufhält
Ausländer in Berufung mit aufhebender Wirkung vor dem RAS
Ausländer in Berufung mit nicht aufhebender Wirkung vor dem RAS
Ausländer ohne Aufenthaltsrecht
Einwanderer mit unregelmäßigem Aufenthalt
Ausländer, die einen Befehl erhalten haben, das Land zu verlassen
Ausländer mit einer Anlage 15
SONSTIGE HILFEN

Visum C im Hinblick auf eine Heirat in Belgien

Wenn einer der zukünftigen Ehepartner sich im Ausland befindet und er der Visapflicht unterliegt, kann er ein „Visum C im Hinblick auf eine Heirat in Belgien“ beantragen. Es handelt sich um ein ähnliches Prozedere wie bei der Familienzusammenführung, nur dass es sich hier um eine Familiengründung handelt.

Wichtig: Mit dem „Visum C“ kann man sich für maximal 90 Tage in Belgien aufhalten und innerhalb dieser Zeit auch heiraten. Dieses spezielle Visum kann erst ausgestellt werden, wenn ein Heiratsaufgebot/Ankündigung der Eheschließung in Belgien gemacht worden ist.

 

Erforderliche Dokumente

Um dieses Visum beantragen zu können müssen der belgischen Botschaft folgende Dokumente vorliegen:

  • Kopie der Akte des Heiratsaufgebot (nicht älter als 6 Monate)
  • Gültiger nationaler Pass
  • Kopie des Ausweises oder der Aufenthaltskarte des zukünftigen Ehepartners, der in Belgien lebt
  • Beweise über die bisherige Beziehung zwischen den Partnern (Besuche, Briefe, Mails, Telefonrechnungen, Fotos, etc.)
  • Reiseversicherung  (diese muss im Prinzip im Herkunftsland abgeschlossen werden)

Tipp: Informieren Sie sich vorab bei der belgischen Botschaft über Versicherungsgesellschaften, dessen Verträge in Belgien akzeptiert werden.

Ist es nicht möglich eine Versicherung im Herkunftsland abzuschließen, kann auch der Partner in Belgien eine Versicherung auf den Namen des zukünftigen Partners abschließen. Die Versicherung muss für alle Schengen Länder gelten und einen Mindestbetrag von 30.000 € decken.

  • Beweis, dass man über genügend Einkünfte verfügt. Dies kann  auch mittels einer „Annexe 3bis“ geschehen, ein Dokument, in dem man sich als Garant verpflichtet für die Person, die nach Belgien kommt, die finanzielle Verantwortung zu tragen (Garantie).

Tipp: Das Dokument „Annexe 3bis“ erhalten Sie bei der Gemeinde.

Dokument „Annexe 3bis“ muss vom Garanten selbst, anschließend von der Gemeinde und vom Ausländeramt ausgefüllt werden. Um als Garant akzeptiert zu werden, muss der Garant über mindestens 800 € (für Familienmitglieder) und 1.000 € (für Freunde) + 150 € pro Person zu Lasten + 200 € pro eingeladener Person verfügen (150 € für Familienmitglieder). Für Arbeitnehmer müssen die 3 letzten Lohnauszüge als Beweise geliefert werden, für Selbständige der letzte Steuerbescheid.

  • Medizinisches Attest (ausgestellt von einem von der belgischen Botschaft anerkannten Arzt)
  • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 6 Monate)
  • Dokumente, die beweisen, dass die Bedingungen für eine spätere Familienzusammenführung erfüllt sind

Nach Ankunft in Belgien:

Legen Sie innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Ankunft in Belgien Ihren Pass mit dem Visum C der Gemeinde vor, in der Sie verbleiben.

Die Gemeinde stellt eine „Ankunftserklärung“ aus (Anlage 3). Das Aufenthaltsrecht ist dann gültig für 90 Tage ab Ankunftsdatum. Die geplante Hochzeit sollte dann binnen dieser Zeit stattfinden. Nach der Heirat kann dann eine Familienzusammenführung beantragt werden, so dass man nach den 90 Tagen sein Bleiberecht behält. Dieser Antrag kann bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

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