Visum Type C mit dem Ziel, nach Belgien zu kommen um in Belgien zu heiraten

Mit dem Visum Typ C kann man nach Belgien kommen und hier für maximal 90 Tage bleiben. In dieser Periode kann man dann heiraten. Dieses spezielle Visum kann allerdings erst ausgestellt werden, wenn ein Heiratsaufgebot/Ankündigung der Eheschließung in Belgien gemacht worden ist.

Beantragen Sie das Visum Typ C in der belgischen Botschaft.

 

Erforderlichen Dokumente

  • Kopie der Akte des  Heiratsaufgebot (nicht älter als 6 Monate)
  • Gültiger nationaler Pass
  • Kopie des Ausweises oder der Aufenthaltskarte des zukünftigen Ehepartners, der in Belgien lebt
  • Beweise über die bisherige Beziehung zwischen den Partnern (Besuche, Briefe, Mails, Telefonrechnungen, Fotos,…)
  • Nachweis einer Reiseversicherung  (diese muss im Prinzip im Herkunftsland abgeschlossen werden.

Tipp: Am besten informieren Sie sich bei der belgischen Botschaft über Versicherungsgesellschaften, von denen Belgien die Verträge akzeptiert.

Ist es nicht möglich eine Versicherung im Herkunftsland abzuschließen, kann auch der Partner in Belgien eine Versicherung auf den Namen des anderen zukünftigen Partners abschließen. Die Versicherung muss für alle Schengen Länder gelten und einen Minimumbetrag von 30.000 € decken.

  • Beweis, dass man über genügend Einkünfte verfügt. Dies kann  auch mittels einer Annexe 3bis geschehen.

Annexe 3bis ist ein Dokument, in dem man sich als Garant verpflichtet für die Person, die nach Belgien kommt, die finanzielle Verantwortung zu tragen (Garantie). Dieses Dokument ist bei der Gemeinde erhältlich und muss vom Garanten selbst, anschließend von der Gemeinde und dann vom Ausländeramt ausgefüllt werden. Um als Garant akzeptiert zu werden, muss der Garant über mindestens 800 € (für Familienmitglieder) und 1.000€ (für Freunde) + 150 € pro Person zu lasten + 200 € pro eingeladener Person verfügen. Für Arbeitnehmer müssen die 3 letzten Lohnauszüge als Beweise geliefert werden, für Selbständige den letzten Steuerbescheid.

  • Medizinisches Attest (ausgestellt von einem Arzt, der von der belgischen Botschaft anerkannten ist).
  • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 6 Monate)
  • + Dokumente, die beweisen, dass die Bedingungen für eine spätere Familienzusammenführung erfüllt sind. (siehe Kapitel Familienzusammenführung)

 

Nach Ankunft in Belgien

Innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Ankunft in Belgien muss der Pass mit dem Visum C der Gemeinde vorliegen, in der man verbleibt. Die Gemeinde stellt dann eine „Ankunftserklärung“ aus (Anlage 3). Das Aufenthaltsrecht ist dann gültig für 90 Tage ab Ankunftsdatum.

Die geplante Hochzeit sollte dann binnen dieser Zeit stattfinden.

Nach der Heirat kann dann eine Familienzusammenführung beantragt werden, so dass man nach den 90 Tagen sein Bleiberecht behält. Dieser Antrag kann bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.