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Im Falle eines Problems mit föderalen Behörden
STAATLICHE SOZIALE HILFEN
Soziale Eingliederung
Tatsächlicher Wohnsitz in Belgien
Volljährigkeit oder gleichgestellte Volljährigkeit
Nationalität bzw. Aufenthaltsrecht
Über unzureichende Mittel verfügen
Arbeitsbereitschaft
Rechte auf andere Sozialleistungen sind ausgeschöpft
Verweis auf unterhaltspflichtige Familienmitglieder
Sozialhilfe
Sie sind bedürftig
Legaler Aufenthalt in Belgien
Aufenthalt kurzer Dauer
Unionsbürger und ihre Familienangehörigen
Familienangehörige eines Belgiers
Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen mit begrenztem Aufenthaltsrecht
Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen mit unbegrenztem Aufenthaltsrecht
Drittstaatsstudent
Humanitäre Regularisierung Artikel 9bis
Medizinische Regularisierung Artikel 9ter
Langfristig Aufenthaltsberechtigte
Asyl
Subsidiärer Schutz
Anerkannte Staatenlose
Opfer von Menschenhandel
Erklärung zur freiwilligen Rückkehr
Unmöglichkeit der Rückkehr
Nicht begleitete Minderjährige (MENA)
Belgisches Kind von Eltern, die sich illegal in Belgien aufhalten
Ausländischer Minderjähriger, der sich illegal mit seinen Eltern im Land aufhält
Ausländer in Berufung mit aufhebender Wirkung vor dem RAS
Ausländer in Berufung mit nicht aufhebender Wirkung vor dem RAS
Ausländer ohne Aufenthaltsrecht
Einwanderer mit unregelmäßigem Aufenthalt
Ausländer, die einen Befehl erhalten haben, das Land zu verlassen
Ausländer mit einer Anlage 15
SONSTIGE HILFEN

Was muss ich für den Schulalltag wissen?

Wissenswertes zum Schulalltag

  • Eltern sollten regelmäßig ins Tagebuch schauen und die Hausaufgaben der Kinder überprüfen.
  • Bei Krankheit oder anderen Abwesenheitsgründen müssen die Eltern das Kind beim Schulpersonal gegebenenfalls mit ärztlichem Attest entschuldigen.
  • Eltern können jederzeit einen Termin mit dem Lehrer ausmachen, wenn es Gesprächsbedarf gibt.
  • Zu Elternabenden und anderen schulischen Veranstaltungen sollte, wenn möglich, nicht das Kind als Übersetzer mitgebracht werden. Damit ein Austausch unter Erwachsenen stattfinden kann, sollte jemand anders als Übersetzer dabei sein. Übersetzer können auch über Info-Integration oder die Schule organisiert werden. Hierfür ist es nötig, sich frühzeitig zu melden.
  • Schwimmen: In Belgien gehört das Schwimmen zum Sportunterricht. Laut der Regeln der Schwimmbäder sind die SchülerInnen verpflichtet einen Badeanzug oder eine Badehose (kein Short oder andere Kleidung) und Badekappe während des Schwimmens zu tragen.

 

Der Schulweg

Falls die Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar sein sollte, bietet das Busunternehmen TEC Schülerabonements an, um die Kinder zur Schule zu befördern.

  • Kinder unter 6 Jahren fahren ohne Formalitäten und ohne Fahrausweis mit.
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren erhalten bei der TEC ein kostenloses Horizon+ Abonnement (in Form einer MOBIB Karte, erhältlich für 5 EUR und mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren).
  • Schüler zwischen 12 und 24 Jahre erwerben bei der TEC ein Jahresabonnement Next oder Horizon. Die MOBIB Karte ist der sogenannte „Ausweis“ des abonnierten Schülers. Diese Karte ist erhältlich gegen eine Gebühr von 5 EUR und ist 5 Jahre gültig. Diese Karte wird dann mit dem Wert des benötigten Abonnements aufgeladen.

Kinderreiche Familien erhalten zudem eine Ermäßigung von 20% pro Kind auf die TEC-Abonnements, bei Vorlage eines Beleges.

Weitere Informationen unter: https://www.letec.be/View/Status_%2522kinderreiche_Familie%2522/251

Die höchstmögliche finanzielle Belastung für eine Familie, in der mehrere Kinder (lediglich schulpflichtige Kinder werden berücksichtigt) entweder durch die TEC oder die Deutschsprachige Gemeinschaft befördert werden, liegt bei den Kosten von 2 Horizon Abonnements (344 EUR). Die Sekundarschule, die das älteste Kind besucht, hat die Aufgabe alle Dokumente zu sammeln und fristgerecht (bis zum 15.07.) an das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gospertstraße 1, 4700 Eupen weiterzuleiten. Die Rückerstattung erfolgt nur, wenn alle Kinder die nächstgelegene Schule freier Wahl besuchen.

Wichtig: Falls der öffentliche Verkehrsdienst (TEC) keine Beförderung organisiert, ist der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierte Schülertransport verpflichtet, einen Abholdienst für die SchülerInnen zu organisieren. Die SchülerInnen müssen hierfür allerdings die nächstgelegene Schule an ihrem Wohnort besuchen.

Weitere Informationen unter : https://ostbelgienbildung.be/desktopdefault.aspx/tabid-4860/4484_read-48086/

 

Die Schulordnung

Jede Schule hat eine interne Schulordnung. Ziel ist es, ein harmonisches Zusammenleben und -lernen in der Schule zu ermöglichen. Jedes Schulkind erhält diese Schulordnung und wird gebeten diese zu respektieren. Die SchülerInnen haben das Recht,

  • die Lehrperson zu kontaktieren und weitere Informationen und Erklärungen in Bezug auf Lernstoff anzufragen.
  • in ruhigen und angepassten Klassenräumen zu lernen.
  • ihre Meinung zu äußern, solange es respektvoll geschieht.

Für weitere Infos, nehmen Sie Kontakt mit der Schule Ihrer Wahl auf.

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