Welche Aufenthaltsgenehmigung bei einem 2. oder mehrfachen Asylantrag?

Bei einem 2. oder weiteren Asylantrag erhalten Sie im Ausländeramt  eine Anlage 25quinquies oder 26quinquies. Das Ausländeramt wird die Anhänge bis zur Entscheidung des CGRA über die Berücksichtigung verlängern.

Wenn das CGRA den mehrfachen Asylantrag berücksichtigt, dann stellt die Gemeinde auf Anweisung des Ausländeramtes eine Eintragungsbescheinigung von 3 Monaten (orange Karte) aus. Diese Bescheinigung wird verlängert bis zur Entscheidung zur Sache durch das CGRA.

Wenn das CGRA den neuen Asylantrag nicht berücksichtigt, dann stellt das Ausländeramt eine Anlage 13quinquies (Befehl um das Hoheitsgebiet zu verlassen) aus.