Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Personen ohne Aufenthaltsrecht, die über keine finanzielle Mittel verfügen, können sich an das ÖSHZ ihrer Gemeinde wenden, denn:
Jede Person, die sich – auch illegal – in Belgien aufhält, hat ein Anrecht auf medizinische Versorgung.
Dort fragen Sie nach einer Unterstützung für dringende medizinische Hilfe. Ob eine medizinische Versorgung für dringend empfunden wird, hängt u. a. vom ÖSHZ ab. Die dringende medizinische Versorgung kann präventiv oder heilend sein.
Dringende medizinische Hilfe umfasst alle Kosten der Gesundheitspflege, die unter die soziale Dienstleistung fallen:
Diese „dringende medizinische Hilfe“ ist ausschließlich medizinischer Art. Finanzielle Hilfe ist daher nicht inbegriffen. Sie umfasst weder die Unterkunft noch andere individuelle Sozialhilfen in Form von Sachvorteilen.
Wichtig: Die Dringlichkeit der medizinischen Hilfe ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
Gesundheitskosten, die nicht übernommen werden, sind beispielsweise
Falls die medizinische Versorgung sehr dringend ist und es unmöglich ist, das ÖSHZ im Voraus zu kontaktieren, kann der Arzt das ÖSHZ der Gemeinde seines Arbeitsplatzes kontaktieren, damit die medizinische Versorgung übernommen wird. Dies muss schnell geschehen, da das ÖSHZ nur über 45 Tage verfügt, um das Ministerium über eine eventuelle Übernahme der Unkosten zu informieren.
Arztauswahl
Ob die Person ihren Arzt aussuchen darf, hängt vom ÖSHZ ab. Manche ÖSHZ bieten den Personen eine Ärzteliste an.
Fragen Sie in Ihrem ÖSHZ nach!
WICHTIGE HINWEISE
Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
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