Sich wichtige Informationen einholen, Beratung bekommen, einen Arzt besuchen oder am Elternsprechtag teilnehmen – ohne ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache stellen diese alltäglichen Situationen eine große Herausforderung für Menschen dar, die neu nach Ostbelgien gekommen sind und die Sprache noch nicht können.
Auch für viele Professionelle in den verschiedensten Diensten ist es frustrierend, wenn sie aufgrund der fehlenden gemeinsamen Sprache, nicht die notwendigen Informationen erhalten oder geben können, was aber notwendig ist, um eine qualitative Arbeit leisten zu können.
Dass der Bedarf nach einem sozialen Übersetzerdienst in Ostbelgien groß ist, hat sich in den vergangenen Jahren immer mehr gezeigt und nun wird dieser beim Referenzzentrum Info-Integration ab Januar 2021 als Pilotprojekt angesiedelt.
Welche Sprachen werden abgedeckt?
Übersetzungen werden angeboten von Deutsch nach:
- Arabisch
- Türkisch
- Russisch
- Albanisch
- Persisch/Dari
- Ukrainisch
- Kurdisch
Welche Dienste können den sozialen Übersetzerdienst in Anspruch nehmen?
- Soziale Einrichtungen
- Gesundheitseinrichtungen
- Schulen
- Öffentliche Behörden
Im Rahmen freier Kapazitäten können ebenfalls Anwälte, die auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft tätig sind und die Personen in Aufenthaltsrechtsfragen begleiten, auf den sozialen Übersetzerdienst zurückgreifen.
Wie viel kostet die Inanspruchnahme des sozialen Übersetzerdienst?
Das Angebot ist für Sozial-. Gesundheits- und Schuleinrichtungen sowie öffentliche Behörden kostenlos.
Anwälte zahlen eine Entschädigung von 25€ pro angefangene Stunde.
Wie kann man eine*n Übersetzer*in anfragen?
Ein Übersetzerdienst kann angefragt werden über:
Der Termin ist nur bestätigt, wenn Sie eine Bestätigungs-Mail erhalten.
Welche Arten der Übersetzungen sind möglich?
Mündliche Übersetzungen sind möglich
- vor Ort
- telefonisch
- per Videokonferenz
Kurze schriftliche Übersetzungen sind auf Anfrage bedingt möglich.