Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
1. Während des Asylverfahrens
Seit 2007 besteht für Asylbewerber im Prinzip kein Recht mehr auf eine finanzielle Hilfe, sondern auf eine materielle Hilfe in Form von einer Unterbringung in einem Empfangszentrum für Asylbewerber oder in einer lokalen Aufnahmestruktur für Asylbewerber (ILA). Dieses Recht besteht ab dem Moment, wo Sie den Antrag einreichen und gilt für Sie und Ihre Familienmitglieder (Kinder und (Ehe-)Partner).
Die materielle Hilfe umfasst dabei nicht nur die Unterbringung, sondern auch Nahrung, Kleidung, medizinische Versorgung, eine soziale, psychologische und juristische Begleitung, Zugang zu Weiterbildungen und ein Taschengeld.
Seit dem Jahr 2010 kann Fedasil, die für die Unterbringung zuständige föderale Behörde, Asylbewerber auch einem Öffentlichen Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) zuweisen. In diesem Fall muss das ÖSHZ Ihnen eine finanzielle Unterstützung gewähren. Die Zuweisung zu ÖSHZ ist jedoch nur in Ausnahmesituationen möglich, beispielsweise wenn die Asylbewerberzentren keine freien Plätze mehr haben.
Sobald Sie einen Asylantrag einreichen, wird das Ausländeramt den Dienst “Dispatching” von Fedasil kontaktieren. Dieser Dienst weist Ihnen dann einen Aufnahmeplatz zu. Sie können also nicht wählen, wo Sie untergebracht werden. Sie sollten allerdings erwähnen, wenn Sie bspw. eine der Landesprachen sprechen, oder eine bestimmte medizinische Versorgung benötigen, oder Verwandte haben, die bereits in einem Zentrum leben. Sobald Fedasil Ihnen einen Platz in einer Aufnahmestruktur zugewiesen hat, wird die Adresse der Aufnahmestruktur als “obligatorischer Einschreibungsort” im Warteregister eingetragen (unter der Rubrik 207 – Code 207).
Achtung: die Zuweisung eines Zentrums bedeutet, dass Sie nur dort eine Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Sollten Sie sich entscheiden in einer privaten Wohnung zu leben, müssen Sie diese selbst finanzieren. Allerdings haben Sie immer Recht auf medizinische Versorgung. Damit Ihre medizinischen Kosten von Fedasil übernommen werden, müssen Sie ein sogenanntes Requisitorium beim medizinischen Dienst von Fedasil beantragen.
Adresse:
Cellule de centralisation des frais médicaux -Rue des Chartreux 21- 1000 Bruxelles
Tel. (NL) : 02/213 43 00 – Tel. (FR) : 02/213 43 25
Fax : 02/213 44 12
E-mail : medic@fedasil.be
Die Personen, die sich nicht bei dem Ihnen zugewiesenen Zentrum melden ohne die zuständige Behörde darüber zu informieren, können sanktioniert werden, wenn Sie später dennoch materielle Hilfe beanspruchen möchten. Die Sanktion darf aber nicht daraus bestehen, die Person von der materiellen Hilfe auszuschließen.
2. Dauer des Rechts auf materielle Hilfe
Die Zuweisung gilt solange wie Ihre Asylprozedur, sprich:
Das Recht auf materielle Hilfe gilt also ab dem Moment, wo Sie den Asylantrag stellen bis zum Ende der Asylprozedur und der Frist, die vorgesehen ist, das belgische Staatsgebiet zu verlassen.
Achtung: Sie können das Recht auf materielle Hilfe verlieren, wenn Sie einen Einspruch ohne aufhebende Wirkung einreichen.
Dies ist der Fall bei folgenden Entscheidungen:
(Bemerkung: Im Falle einer Annexe 26quater oder 25quater: die Dublin III Richtlinie spricht von einer effektiven Einspruchsmöglichkeit, möglicherweise ist hier die belgische Gesetzgebung nicht in Einklang mit EU Recht)
3. Nach der Prozedur
Nach der Anerkennung des Flüchtlingsstatuts (B-Karte), oder der Zuerkennung des subsidiären Schutzes können Sie Eingliederungseinkommen bzw. Sozialhilfe beantragen, nachdem Sie das Aufnahmezentrum verlassen haben. Sie können auch eine Installationsprämie und eine Mietkaution beantragen, wenn Sie eine Wohnung gefunden haben. Sie haben in der Regel 2 Monate Zeit, das Zentrum zu verlassen.
Wird Ihnen kein Aufenthaltstitel gewährt und Sie einen Befehl erhalten haben, das Land zu verlassen, müssen Sie die Aufnahmestruktur spätestens an dem Tag verlassen, an dem die Ausweisungsfrist abläuft. Es sei denn, ein Familienmitglied hat noch weiterhin Anrecht auf materielle Hilfe, dann haben auch Sie weiterhin Anspruch auf matierelle Hilfe.
In manchen Situationen können Sie aber eine Verlängerung der materiellen Hilfe und des Befehls das Land zu verlassen beantragen (bevor die Ausweisungsfrist abläuft!):
Und bei freiwilliger Rückkehr? Das Ausländeramt muss ihrem Antrag auf Verlängerung der Ausweisungsfrist zustimmen, wenn Sie einen Antrag auf freiwillige Rückkehr gestellt haben und die Rückkehr nicht möglich ist in der ursprünglich festgelegten Ausweisungsfrist.
WICHTIGE HINWEISE
Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Laut einer Information des Ausländeramtes werden medizinisch Regularisierte (also mit einer A Karte) wieder den subsidiär Geschützten gleichgestellt bei der Familienzusammenführung. Das heisst auch sie sind während des ersten Jahres...
Besondere Reisedokumente für Ausländer (Blauer, Grauer oder Roter „Pass“) werden ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr, wie bisher, von den Provinzbehörden ausgestellt, sondern von den Gemeinden.
Anerkannte Flüchtlinge, anerkannte...
Am 4. Mai 2017 hatte das Ausländeramt eine neue Instruktion herausgegeben über die Eintragung von in Belgien geborenen Kindern von ausländischen Eltern wovon mindestens ein Elternteil ein Aufenthaltsrecht in Belgien...
AKTUELLES
AGENDA
UNSERE INFOBROSCHÜREN
EINEN FEHLER MELDEN
Wir versuchen, diese Seite so aktuell und fehlerfrei wie möglich zu halten. Falls Sie dennoch einen Fehler gefunden haben, teilen Sie uns diesen bitte mit.
Weiter zum Formular…