Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Wenn Sie einen gültigen Aufenthaltstitel in Belgien haben, benötigen Sie entweder einen nationalen belgischen Führerschein oder einen nationalen europäischen Führerschein.
Ein internationaler Führerschein ist in diesem Fall nicht gültig!
Sie können den belgischen Führerschein über eine Prüfung oder durch eine Umschreibung des Führerscheins Ihres Herkunftslandes erhalten.
Sie besitzen einen Führerschein Ihres Herkunftslandes?
Wenn Sie anerkannter Flüchtling sind oder einen anderen gültigen Aufenthaltsstatus in Belgien haben, können Sie ihren Führerschein bei Ihrer Gemeindeverwaltung gegen einen belgischen umtauschen.
Wichtig: nicht alle Führerscheine können umgetauscht werden. Der Führerschein muss gültig sein und außerdem Teil der anerkannten nationalen Führerscheine in Belgien sein.
Bringen Sie folgende Dokumente zum Standesamt Ihrer Gemeinde mit:
Gebühr: der Preis kann je nach Gemeinde variieren, bitte erkundigen Sie sich direkt vor Ort!
Weitere Informationen finden Sie über folgenden Link.
Ist Ihr Führerschein nicht anerkannt oder seine Gültigkeitsdauer ist abgelaufen, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Sie sind aber von der Lernphase befreit. Das heißt, Sie müssen keinem Unterricht an der Schule folgen und auch nicht auf Lizenz fahren. Sie müssen einfach die beiden Prüfungen ablegen. Dies gilt NICHT für internationale Führerscheine!
Sie besitzen keinen Führerschein
Sie müssen die Verkehrsregeln lernen und dazu eine theoretische Prüfung ablegen, danach müssen Sie das Fahren lernen und eine praktische Prüfung ablegen.
WICHTIGE HINWEISE
Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Laut einer Information des Ausländeramtes werden medizinisch Regularisierte (also mit einer A Karte) wieder den subsidiär Geschützten gleichgestellt bei der Familienzusammenführung. Das heisst auch sie sind während des ersten Jahres...
Besondere Reisedokumente für Ausländer (Blauer, Grauer oder Roter „Pass“) werden ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr, wie bisher, von den Provinzbehörden ausgestellt, sondern von den Gemeinden.
Anerkannte Flüchtlinge, anerkannte...
Am 4. Mai 2017 hatte das Ausländeramt eine neue Instruktion herausgegeben über die Eintragung von in Belgien geborenen Kindern von ausländischen Eltern wovon mindestens ein Elternteil ein Aufenthaltsrecht in Belgien...
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