Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Wenn Sie sich ohne rechtmäßigen Aufenthalt in Belgien sind und Sie unabhängig von Ihrem Willen nicht in Ihr Heimatland zurückkehren können, dann haben Sie Anrecht auf Sozialhilfe (Rundschreiben vom 26. April 2005). Hierzu muss ein aktueller Nachweis „höherer Gewalt“ vorliegen, der von der Ausländerbehörde bestätigt ist. Folgende Situationen sind beispielsweise zu qualifizieren als „höhere Gewalt“:
Auch die höchsten Gerichte in Belgien haben geurteilt, dass in diesen Fällen ein Grundrecht auf Sozialhilfe für eine Person besteht.
Wichtig: Jedoch sieht dies in der Praxis anders aus. Die ÖSHZ gewähren in solchen Fällen in der Regel keine Sozialhilfe. Allerdings verurteilen die Arbeitsgerichte die ÖSHZ im Falle einer Berufung gegen die negative Entscheidung des ÖSHZ oft zur Gewährung der Sozialhilfe.
WICHTIGE HINWEISE
Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Laut einer Information des Ausländeramtes werden medizinisch Regularisierte (also mit einer A Karte) wieder den subsidiär Geschützten gleichgestellt bei der Familienzusammenführung. Das heisst auch sie sind während des ersten Jahres...
Besondere Reisedokumente für Ausländer (Blauer, Grauer oder Roter „Pass“) werden ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr, wie bisher, von den Provinzbehörden ausgestellt, sondern von den Gemeinden.
Anerkannte Flüchtlinge, anerkannte...
Am 4. Mai 2017 hatte das Ausländeramt eine neue Instruktion herausgegeben über die Eintragung von in Belgien geborenen Kindern von ausländischen Eltern wovon mindestens ein Elternteil ein Aufenthaltsrecht in Belgien...
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