Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Die aufgelisteten Preise (in Zeitungen und auf Webseiten) sind als Verhandlungsbasis zu sehen, woraufhin Sie ein Angebot machen. Dieses Angebot kann etwas unter dem Preis liegen, den Sie zu zahlen bereit sind. Sie handeln dann mit dem Besitzer einen Preis aus.
Einen Immobilienmakler zu haben, der Ihnen bei diesem Prozess zur Seite steht, ist hilfreich, auch wenn Sie etwas mehr bezahlen, als wenn Sie das Haus privat gekauft hätten.
Nachdem der Preis vereinbart wurde, unterschreiben der Käufer und der Verkäufer einen Vorvertrag (compromis de vente). Zu diesem Zeitpunkt muss der Käufer schon eine Anzahlung machen, die auch nicht zurückbezahlt wird. Im Normalfall beträgt diese Anzahlung 10% des Kaufpreises. Ab der Unterzeichnung des Vorvertrags hat der Käufer noch vier Monate Zeit den restlichen Betrag zu besorgen.
Erst mit der Unterzeichnung der notariellen Urkunde ist der Kauf abgeschlossen. Zwischen der Unterzeichnung des Vorvertrages und der Unterzeichnung der notariellen Urkunde vergehen in der Regel 5-6 Wochen. Die Maximalfrist liegt bei 4 Monaten.
Der tatsächliche Verkauf einer Immobilie kann nur mit einem Notar von statten gehen. Der Notar verlangt ein festes Honorar von 1-4% des Kaufpreises.
Zum Kaufpreis kommt auch noch die Einregistrierungssteuer dazu. Diese beträgt 12,5 % in der Wallonie, also auch in Ostbelgien. Diese Steuer kann auf 6 % reduziert werden, wenn ein bestimmter Katasterwert nicht überschritten wird und es sich um einen privaten Erstwohnsitz handelt.
Bei eigenen Immobilien fallen jährliche Steuern gemäß dem Katastereinkommen an. Informieren Sie sich am besten vorher über die Höhe der Steuer für Ihre Immobilie.
WICHTIGE HINWEISE
Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Laut einer Information des Ausländeramtes werden medizinisch Regularisierte (also mit einer A Karte) wieder den subsidiär Geschützten gleichgestellt bei der Familienzusammenführung. Das heisst auch sie sind während des ersten Jahres...
Besondere Reisedokumente für Ausländer (Blauer, Grauer oder Roter „Pass“) werden ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr, wie bisher, von den Provinzbehörden ausgestellt, sondern von den Gemeinden.
Anerkannte Flüchtlinge, anerkannte...
Am 4. Mai 2017 hatte das Ausländeramt eine neue Instruktion herausgegeben über die Eintragung von in Belgien geborenen Kindern von ausländischen Eltern wovon mindestens ein Elternteil ein Aufenthaltsrecht in Belgien...
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