Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Alle Personen, die in Belgien zusammen wohnen, können eine gesetzliche Lebensgemeinschaft gründen, unabhängig von ihrem Geschlecht. Sowohl ein heterosexuelles oder homosexuelles Paar als auch zwei andere Personen, wie z. B. Geschwister, Eltern und Kinder oder auch Freunde, können eine solche Lebensgemeinschaft gründen.
Voraussetzungen
Auch Menschen ohne Aufenthaltsrecht können eine gesetzliche Lebensgemeinschaft gründen und sich als „Gesetzlich Zusammenlebende“ bei der Gemeinde eintragen lassen.
Formalitäten
Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:
Übergeben Sie diese schriftliche Erklärung dem Bevölkerungsdienst-Standesbeamten Ihres gemeinsamen Hauptaufenthaltsortes. Sie erhalten hierfür eine Empfangsbescheinigung.
Sind alle Bedingungen erfüllt, wird die Erklärung in das Bevölkerungsregister eingetragen.
Ende des gesetzlichen Zusammenlebens
Wichtig: Für die Abgabe dieser Erklärungen wird keine Gebühr erhoben. Die meisten Gemeinden haben ein Standardformular zur Beendigung des gesetzlichen Zusammenlebens.
Benötigte Dokumente zur Eintragung als gesetzlich Zusammenlebende
Wichtig: Sind Sie im Bevölkerungs- oder im Fremdenregister eingetragen? Dann benötigen Sie diesen Beweis nicht, da die Angaben im Nationalregister enthalten sind.
Erachtet der Standesbeamte die Informationen im Nationalregister für ungenügend oder falsch, wird er Sie bitten dennoch einen Beweis darüber vorzulegen, dass Sie ledig oder geschieden sind.
Wichtig: Sind Sie im Bevölkerungs- oder im Fremdenregister eingetragen? Dann kann der Standesbeamte diese Information im Nationalregister finden und sie brauchen keinen Beweis vorzulegen.
Zweifelt der Standesbeamte jedoch an den Informationen im Nationalregister, wird er dennoch weitere Beweise des Zusammenlebens verlangen.
Rechte und Pflichten des Lebenspartners
Das Bürgerliche Gesetzbuch präzisiert die Rechte und Pflichten der Lebenspartner:
Steuern
Für die Berechnung der Steuern werden die gesetzlich zusammenlebenden Partner den Ehepartnern gleichgesetzt. Diese Gleichstellung führt dazu, dass die Partner ebenfalls eine gemeinsame Steuererklärung einreichen müssen.
Quelle: Websites Stadt Eupen, Gemeinde Lontzen, Vreemdelingenrecht
WICHTIGE HINWEISE
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