WOHNEN
Wohnungssuche
Privatwohnung
Sozialwohnung
Wohnung einer "Sozialen Immobilienagentur"
Mieten
Mietvertrag
Mietvertrag
Kaution
Ortsbefund
Nebenkosten
Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern
Abfallentsorgung
Streit mit Vermieter oder Mieter?
Finanzielle Unterstützungen
ADeL
Für Personen mit Behinderung
Mietbeihilfen in anderen Regionen
Umzug
Kaufen
Kaufobjekt finden
Kosten
Finanzielle Hilfen
Wohnen und Versicherungen
GESUNDHEIT
Medizinische Gesundheitsversorgung
An wen wende ich mich bei einem medizinischen Problem?
Welche Telefonnummern sollte ich mir merken?
Welche sind meine Rechte als Patient?
Gibt es andere Strukturen der Gesundheitsversorgung?
Die Krankenkasse
Welche Krankenkasse?
Wie trete ich einer Krankenkasse bei?
Wie funktioniert die Kostenrückerstattung?
Welchen Zugang haben Asylbewerber zur Gesundheitsversorgung?
ISI+ Karte, SIS-Karte, Europäische Versicherungskarte, Vignette, Attest & Co
Gesundheit und Papierlosigkeit
Wer sind die sogenannten „Papierlosen“?
Dringende Medizinische Hilfe
Wie beantrage ich dringende medizinische Hilfe?
Das ÖSHZ entscheidet die Kosten zu übernehmen. Und dann?
Gibt es Alternativen zur dringenden medizinischen Hilfe?
Mentale Gesundheit
Beratungs-und Therapiezentrum (BTZ)
Psychiatrieverband
Telefonhilfe 108
Frauenzentrum für Beratung, Bildung und Opferschutz VoG (Prisma)
Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung VoG (ASL)
Frühhilfe Ostbelgien
Mobiles Team zur Begleitung von Kindern und Jugendlichen
Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (KALEIDO-Ostbelgien)
Leben mit Behinderung
Tod eines Angehörigen
Feststellung des Todes durch einen Arzt
Benachrichtigung eines Bestattungsinstituts
Benachrichtigung der Gemeinde
Die Bestattung
Die Rückführung des Verstorbenen ins Heimatland
Die Ankunft des Verstorbenen im Heimatland
Organspende
UNTERRICHT + AUSBILDUNG
Schulsystem in Ostbelgien
Schulkalender
Kaleido-Ostbelgien: das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
Schulkosten
Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder
Betreuungsmöglichkeiten vor und nach der Schule
Hausaufgabenbetreuung
Mein Kind ist krank. Wie kann es trotzdem weiter lernen?
Wissenswertes für Eltern
Kann ich mich als Vater oder Mutter in der Schule engagieren?
Was muss ich für den Schulalltag wissen?
Studium in Ostbelgien
Studienbeihilfen
Weiterbildung für Erwachsene
Abitur nachträglich erwerben
Alphabetisierung und Sprachenunterricht
Wo kann ich Deutsch lernen?
Wo kann ich Französisch oder andere Sprachen lernen?
Fernunterricht
Diplomanerkennung
Förderung der Sprachkompetenz in den Schulen
Studieren in Deutschland
ARBEIT
Recht zu arbeiten aufgrund des Aufenthaltstitels
Rechte und Pflichten als Angestellter
Zugang zum Arbeitsmarkt: unbegrenzt, begrenzt und nein
Arbeitssuche
Sich bewerben
Bewerbungsunterlagen
Initiativbewerbungen
Selbstständigkeit
Die Berufskarte- praktische Informationen
Was ist eine Berufskarte?
Welche Kriterien gelten für die Erteilung der Berufskarte?
Wo können Sie eine Berufskarte beantragen?
Welche Dokumente benötigen Sie?
Wieviel kostet die Berufskarte?
Die Entscheidung
Einspruchsmöglichkeiten
Wie lange ist Ihre Berufskarte gültig?
Änderung des Aufenthaltstitels
Gewerkschaften
Papierlosigkeit und Arbeiten
Arbeitsunfall
Arbeitslosigkeit
Arbeitssuche und Arbeitslosigkeit
Arbeitslosenunterstützung
Kein Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung
Arbeit und Diskriminierung
Arbeiten in Deutschland
MOBILITÄT
Mit dem Auto
Anmeldung des Fahrzeugs
Führerschein
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung
Technische Überwachung
Unfall
Versicherung
Öffentliche Verkehrsmittel benutzen
Zug
Bus, Trams und die Métro in Brüssel
Taxis
Alternativen
Fahrdienst für kranke Menschen
Mitfahrgelegenheit
FREIZEITANGEBOTE
Angebote für Migranten
Soziale Treffpunkte
Deutsch Konversationskurs
Kinder und Jugendliche
Jugendbüro
Jugendinformationszentrum
Jugendtreffs
Kinder- und Jugendorganisationen
Rat der Deutschsprachigen Jugend (RDJ)
Kunst und Kultur
Kino
Kreative Ateliers
Kulturelle Veranstaltungen
Museen
Musik
Tanz
Theater
Medien
Zeitung
Radio
Fernsehen
Onlineportale
Weitere französischsprachige und niederländischsprachige Medien
FAMILIE - HEIRAT
Heirat in Belgien
Welche Gesetzgebung wird angewandt?
Erforderliche Dokumente
Wie verläuft die Prozedur?
Visum C im Hinblick auf eine Heirat in Belgien
Partnerschaft und Sexualität
Gesetzlich Zusammenleben
JURISTISCHE BERATUNG
Allgemeine Beratung und erste juristische Orientierung
Juristische Hilfe – Der Anwalt
Was macht ein Anwalt?
Warum sollten Sie einen Anwalt kontaktieren?
Wie finde ich einen Anwalt, der mich gut vertritt?
Wieviel kostet ein Anwalt?
Ich habe kein Einkommen oder verfüge nur über ein geringes Einkommen
Der Pro Deo Anwalt, ein kostenloser Anwalt
Die Antragstellung
Sie dürfen Ihren Anwalt auswählen
Ihnen wurde ein Anwalt zugeschrieben, doch Sie möchten ihn lieber wechseln?
Übersetzungshilfen
Sie sind nicht einverstanden mit dem Honorarbetrag?
Was ist, wenn etwas schief läuft?
Welches sind Ihre Einspruchsmöglichkeiten?
Im Falle eines Problems mit einer Behörde der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Im Falle eines Problems mit föderalen Behörden
STAATLICHE SOZIALE HILFEN
Soziale Eingliederung
Tatsächlicher Wohnsitz in Belgien
Volljährigkeit oder gleichgestellte Volljährigkeit
Nationalität bzw. Aufenthaltsrecht
Über unzureichende Mittel verfügen
Arbeitsbereitschaft
Rechte auf andere Sozialleistungen sind ausgeschöpft
Verweis auf unterhaltspflichtige Familienmitglieder
Sozialhilfe
Sie sind bedürftig
Legaler Aufenthalt in Belgien
Aufenthalt kurzer Dauer
Unionsbürger und ihre Familienangehörigen
Familienangehörige eines Belgiers
Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen mit begrenztem Aufenthaltsrecht
Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen mit unbegrenztem Aufenthaltsrecht
Drittstaatsstudent
Humanitäre Regularisierung Artikel 9bis
Medizinische Regularisierung Artikel 9ter
Langfristig Aufenthaltsberechtigte
Asyl
Subsidiärer Schutz
Anerkannte Staatenlose
Opfer von Menschenhandel
Erklärung zur freiwilligen Rückkehr
Unmöglichkeit der Rückkehr
Nicht begleitete Minderjährige (MENA)
Belgisches Kind von Eltern, die sich illegal in Belgien aufhalten
Ausländischer Minderjähriger, der sich illegal mit seinen Eltern im Land aufhält
Ausländer in Berufung mit aufhebender Wirkung vor dem RAS
Ausländer in Berufung mit nicht aufhebender Wirkung vor dem RAS
Ausländer ohne Aufenthaltsrecht
Einwanderer mit unregelmäßigem Aufenthalt
Ausländer, die einen Befehl erhalten haben, das Land zu verlassen
Ausländer mit einer Anlage 15
SONSTIGE HILFEN

Gesetzlich Zusammenleben

Alle Personen, die in Belgien zusammen wohnen, können eine gesetzliche Lebensgemeinschaft gründen, unabhängig von ihrem Geschlecht. Sowohl ein heterosexuelles oder homosexuelles Paar als auch zwei andere Personen, wie z. B. Geschwister, Eltern und Kinder oder auch Freunde, können eine solche Lebensgemeinschaft gründen.

 

Voraussetzungen

  • Sie müssen gesetzlich berechtigt sein, Verträge abzuschließen
  • Sie dürfen nicht verheiratet sein
  • Es darf keine gesetzliche Lebensgemeinschaft mit einer anderen Person bestehen
  • Sie müssen zusammenleben

Auch Menschen ohne Aufenthaltsrecht können eine gesetzliche Lebensgemeinschaft gründen und sich als „Gesetzlich Zusammenlebende“ bei der Gemeinde eintragen lassen.

 

Formalitäten

Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:

  • Datum der Erklärung
  • Namen, Vornamen, Ort und Datum der Geburt sowie die Unterschriften beider Parteien
  • Adresse des gemeinsamen Wohnsitzes
  • Vermerk, dass beide Parteien gesetzlich zusammenwohnen wollen
  • Vermerk, dass beide Parteien vorher den Inhalt der Artikel 1475 bis 1479 des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Kenntnis genommen haben
  • gegebenenfalls den Vermerk, der in Artikel 1478 erwähnten „Vereinbarung der Lebensgemeinschaft“, die zuvor im Beisein eines Notars abgefasst wurde.

 

Übergeben Sie diese schriftliche Erklärung dem Bevölkerungsdienst-Standesbeamten Ihres gemeinsamen Hauptaufenthaltsortes. Sie erhalten hierfür eine Empfangsbescheinigung.

Sind alle Bedingungen erfüllt, wird die Erklärung in das Bevölkerungsregister eingetragen.

 

Ende des gesetzlichen Zusammenlebens

  • Automatisch durch Heirat oder Tod eines der Lebenspartner
  • Durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung, die entweder in gegenseitigem Einvernehmen oder einseitig von einem der Zusammenwohnenden verfasst ist

Wichtig: Für die Abgabe dieser Erklärungen wird keine Gebühr erhoben. Die meisten Gemeinden haben ein Standardformular zur Beendigung des gesetzlichen Zusammenlebens.

 

Benötigte Dokumente zur Eintragung als gesetzlich Zusammenlebende

  • Beweis der Identität
    durch Vorlage eines Ausweises oder Passes. Der Standesbeamte kann auch jedes andere Dokument akzeptieren, das die Identität beweist. Beispielsweise einen Führerschein oder ein Laissez-Passer mit Foto. Das vorgelegte Dokument muss immer ein Foto enthalten und von einer Behörde ausgestellt sein.
  • Beweis, dass Sie unverheiratet sind
    Im Prinzip beweisen Sie dies durch die Vorlage eines Attest das bestätigt, dass Sie unverheiratet sind (falls Sie nicht Belgier sind, können Sie ein solches Attest bei Ihrer Botschaft erhalten). Wenn Sie schon mal verheiratet waren, müssen Sie einen Beweis vorlegen, dass die Ehe für nichtig erklärt oder aufgelöst wurde.

Wichtig: Sind Sie im Bevölkerungs- oder im Fremdenregister eingetragen? Dann benötigen Sie diesen Beweis nicht, da die Angaben im Nationalregister enthalten sind.

Erachtet der Standesbeamte die Informationen im Nationalregister für ungenügend oder falsch, wird er Sie bitten dennoch einen Beweis darüber vorzulegen, dass Sie ledig oder geschieden sind.

  • Beweis des Zusammenlebens
    Sie beweisen dies durch eine Bestätigung der Einschreibung bei der Gemeinde oder durch jedes andere Dokument, das Ihr Zusammenleben beweist, z. B. durch einen gemeinsamen Mietvertrag oder durch die Wohnortkontrolle des Revierpolizisten.

Wichtig: Sind Sie im Bevölkerungs- oder im Fremdenregister eingetragen? Dann kann der Standesbeamte diese Information im Nationalregister finden und sie brauchen keinen Beweis vorzulegen.

Zweifelt der Standesbeamte jedoch an den Informationen im Nationalregister, wird er dennoch weitere Beweise des Zusammenlebens verlangen.

  • Mögliche andere Dokumente
    Der Standesbeamte kann daneben noch andere Dokumente verlangen, die er notwendig erachtet.

 

Rechte und Pflichten des Lebenspartners

Das Bürgerliche Gesetzbuch präzisiert die Rechte und Pflichten der Lebenspartner:

  • Der Schutz der Wohnung der Familie betrifft das Gebäude, das als gemeinsame Wohnung dient sowie die dazu gehörigen Möbel: Einer der beiden Lebenspartner darf nicht alleine entscheiden, sie zu verkaufen, zu verschenken oder als Sicherheit für ein Bankdarlehen zu verwenden. Er muss dafür das Einverständnis des Partners einholen. Sollte Letzterer dieses Einverständnis jedoch verweigern, kann ein Gericht dieses Einverständnis erzwingen, wenn die Ablehnung nicht gerechtfertigt war.
  • Der Beitrag zu den Kosten der Lebensgemeinschaft sieht vor, dass nach dem Vorbild von Ehepaaren, die Lebenspartner verpflichtet sind, den Haushaltsbedarf gemeinsam zu decken. Jeder Partner ist also verpflichtet, nach seinen Möglichkeiten und abhängig von der gemeinsamen Lebensführung, einen Teil seiner Einkünfte beizusteuern.
  • Die Beteiligung an bestimmten Schulden bedeutet, dass immer, wenn einer der Lebenspartner eine Schuld eingeht, die für den Bedarf des gemeinsamen Lebens und/oder der Kinder, die sie gemeinsam erziehen, unerlässlich ist, der andere Partner diese Schuld ebenfalls mitträgt. Das gleiche gilt für die Grundsteuer für die gemeinsame Wohnung, wenn nur einer der Partner Eigentümer ist, sowie für die Kraftfahrzeugsteuer des gemeinsamen Fahrzeugs. Dies gilt nicht für Schulden, die unangemessen hoch sind, gemessen an den finanziellen Ressourcen, über welche die Lebenspartner gemeinsam verfügen.
  • Im Todesfall eines der gesetzlich zusammenwohnenden Partner hat der andere seit dem 18. Mai 2007 –  dem Datum der Inkraftsetzung des Gesetzes vom 28. März 2007 – einen Anspruch auf bestimmte Erbrechte, wie Nießbrauch der Immobilie, die während des gemeinsamen Lebens die gemeinsame Wohnung der Familie war sowie der dort befindlichen Möbel.

 

Steuern

Für die Berechnung der Steuern werden die gesetzlich zusammenlebenden Partner den Ehepartnern gleichgesetzt. Diese Gleichstellung führt dazu, dass die Partner ebenfalls eine gemeinsame Steuererklärung einreichen müssen.

Quelle: Websites Stadt Eupen, Gemeinde Lontzen, Vreemdelingenrecht

WICHTIGE HINWEISE

Show more

Staatsrat annuliert teilweise Gesetzgebung zur Zahlung einer administrativen Gebühr

Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).

Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...

LESEN
Show more

Personen mit einer medizinischen Regularisierung sind während der ersten Jahres wieder freigestellt von Einkommensbedingungen für die Familienzusammenführungführung

Laut einer Information des Ausländeramtes werden medizinisch Regularisierte (also mit einer A Karte) wieder den subsidiär Geschützten gleichgestellt bei der Familienzusammenführung. Das heisst auch sie sind während des ersten Jahres...

LESEN
Show more

Besondere Reisedokumente für Ausländer seit 01.01.2018 bei Gemeinde erhältlich

Besondere Reisedokumente für Ausländer (Blauer, Grauer oder Roter „Pass“) werden ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr, wie bisher, von den Provinzbehörden ausgestellt, sondern von den Gemeinden.

Anerkannte Flüchtlinge,  anerkannte...

LESEN
Show more

Eintragung von in Belgien geborenen Kindern von ausländischen Eltern. Richtlinie wieder zurückgezogen

Am 4. Mai 2017 hatte das Ausländeramt eine neue Instruktion herausgegeben über die Eintragung von in Belgien geborenen Kindern von ausländischen Eltern wovon mindestens ein Elternteil ein Aufenthaltsrecht in Belgien...

LESEN

AKTUELLES

Wichtige Änderungen im Aufenthaltsrecht

Previous
Next
Show more

Ukraine

!!Ukraine - Neue Website!!

Die Website mit Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine, Dienste und Personen, die helfen möchten, ist ab sofort hier abrufbar.

 

LESEN

AGENDA

UNSERE INFOBROSCHÜREN

EINEN FEHLER MELDEN

Wir versuchen, diese Seite so aktuell und fehlerfrei wie möglich zu halten. Falls Sie dennoch einen Fehler gefunden haben, teilen Sie uns diesen bitte mit.

Weiter zum Formular…

Facebook
Instagram