Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Der Antragsteller erhält eine medizinische Karte oder ein Requisitorium, mit dem er zum Arzt gehen darf, falls das ÖSHZ entschieden hat, die Gesundheitskosten zu übernehmen.
Die Medizinische Karte
Eine medizinische Karte ist eine Karte, die das ÖSHZ Ihnen für eine bestimmte Dauer und eine bestimmte Art von Leistungen überreicht. Auf der medizinischen Karte ist der Hausarzt angegeben, manchmal auch der Heilgymnast und das Krankenhaus. Auf der Arzneimittelkarte steht der Apotheker. Der Inhaber der medizinischen Karte muss nicht mehr für alle Leistungen und Arzneimittel die Genehmigung des ÖSHZ einholen. Das ÖSHZ zahlt den größten Teil des Rechnungsbetrags.
Das Requisitorium
Ein Requisitorium ist ein Zahlungsmittel, das Ihnen das ÖSHZ gewährt und mit dem Sie kostenlose Behandlung bekommen. Gleichzeitig hat der Dienstanbieter die Sicherheit, dass das ÖSHZ die Rechnung auch zahlen wird. Mit dem Requisitorium können Sie in ein Krankenhaus aufgenommen oder in mehreren Krankenhäusern kostenlos konsultiert werden.
Wichtig: Falls das ÖSHZ nicht interveniert oder eine Entscheidung nicht innerhalb eines Monats gefällt hat, kann der Antragsteller (falls er dies für gerechtfertigt hält) einen Einspruch beim Arbeitsgericht einreichen.
WICHTIGE HINWEISE
Seit März 2015 müssen Ausländer, die einen Antrag auf ein Bleiberecht stellen in gewissen Fällen eine administrative Gebühr zahlen (redevance administrative).
Der Staatsrat hat nun 2 der diesbezüglichen...
Laut einer Information des Ausländeramtes werden medizinisch Regularisierte (also mit einer A Karte) wieder den subsidiär Geschützten gleichgestellt bei der Familienzusammenführung. Das heisst auch sie sind während des ersten Jahres...
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Anerkannte Flüchtlinge, anerkannte...
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