DRITTLAND-STUDENT – Prozedur zum Erhalt des Aufenthaltsrechts

(Ein Drittland ist ein Land, welches nicht zur EU gehört.)

 

Beantragung im Ausland

Sie beantragen das benötigte Visum D (Visum langer Dauer) bei der Belgischen Botschaft oder Konsulat Ihres Herkunftslandes. Dazu reichen Sie  alle erforderlichen Dokumente (im Original) und das ausgefüllte und unterschriebene Visumsantragsformular, das Sie über folgenden Link herunterladen können, (in zweifacher Ausfertigung) ein. Die Botschaft oder das Konsulat schickt Ihren Antrag und die Dokumente zum Ausländeramt in Brüssel.

Hinweis: Es ist ratsam den Antrag einige Monate vor Beginn des Studiums zu stellen, um sicher zu gehen, dass Sie Ihr Visum auch rechtzeitig erhalten.

Falls das Ausländeramt Ihren Antrag ablehnt, können Sie dagegen innerhalb von 30 Tagen einen Einspruch beim Rat für Ausländerstreitigkeiten einreichen.

Nimmt das Ausländeramt den Antrag an, erhalten Sie ein Visum mit dem Sie in Belgien einreisen können. Innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Ankunft, melden Sie sich in Ihrer Gemeinde an. Die Gemeinde händigt Ihnen eine Anlage 3 aus. Die Gemeinde überprüft anschließend Ihre Dokumente und die Polizei wird Ihre Adresse prüfen.

Sind alle Dokumente in Ordnung, erhalten Sie eine elektronische Karte A.

Wichtig: Die elektronische Karte A ist für ein Jahr gültig. Sie muss  jährlich für die Dauer des Studiums verlängert werden. Auch beim Verlängerungsantrag müssen Sie beweisen, dass Sie noch die Bedingungen zum Erhalt des Aufenthaltsrechts erfüllen. Eine Verlängerung beantragen Sie am besten 45 Tage vor Ablauf des Aufenthaltsrechts.

Achtung:

Die Beantragung eines Visums ist kostenpflichtig. Zum einen müssen Sie die konsularischen Steuern in Höhe von 180,00 € (Stand März 2019) zahlen (Pro Person, die einreisen möchte). Zusätzlich kommen im Falle eines Visum für ein Studium in Belgien Bearbeitungsgebühren in Höhe von 160,00 € hinzu. Wenn es sich um einen Antrag Art. 9 handelt, beispielsweise ein Studium an einer Privateinrichtung, kostet es 215,00 €. Dieses Geld wird Ihnen nicht zurückerstattet, wenn das Visum abgelehnt wird.

Beantragung in Belgien

Falls Sie sich bereits rechtmäßig in Belgien aufhalten, und nur dann, beispielsweise als Tourist, können Sie einen Antrag auf Aufenthalt als Student bei der Gemeinde einreichen, in der Sie wohnen. Sie müssen dabei die gleichen Dokumente vorlegen, wie bei der Beantragung des Visums.

Auch hier  müssen Sie die Bearbeitungsgebühren zahlen. Allerdings fällt die konsularische Steuer bei der Beantragung in Belgien  nicht an.

Wichtig: Stellen Sie den Antrag innerhalb der Frist Ihres rechtmäßigen Aufenthalts.

Die Polizei wird Ihren Wohnort überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie effektiv in der Gemeinde leben. Ist die Wohnortkontrolle positiv und haben Sie alle notwendigen Dokumente vorgelegt, schickt die Gemeinde Ihren Antrag zum Ausländeramt. Gestattet das Ausländeramt den Aufenthalt, erhalten Sie  eine elektronische Ausländerkarte A.

Ist die Wohnkontrolle negativ oder Sie haben nicht alle notwendigen Dokumente eingereicht, lehnt die Gemeinde Ihren Antrag ab und Sie bekommen eine Anlage 40.

Es kann passieren, dass Sie die Antwort des Ausländeramtes erst nach Ablauf ihres ursprünglichen Aufenthaltsrechts (bspw. Touristenvisum) erhalten. In diesem Fall haben Sie kein Aufenthaltsrecht in Belgien. Allerdings beweisst die Anlage 40, dass Sie einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung gestellt haben.