Heiraten ist ein Grundrecht in Belgien und nicht an einen Aufenthaltstitel gebunden. Dennoch müssen auch hier gewisse Bedingungen erfüllt werden. Diese werden im Folgenden erläutert.
- Belgische Nationalität
- Die verschiedenen Aufenthaltsmöglichkeiten
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- Arbeit und Studium
- Internationaler Schutz
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- Bedingungen
- Asylverfahren
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- Registrierung
- Dublin Untersuchung
- Befragung beim Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose
- Entscheidung des Generalkommissariats
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- Das CGRA kann den Antrag für annehmbar oder nicht-annehmbar erklären
- Das CGRA beschließt, Ihren Antrag auf internationalen Schutz im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens zu bearbeiten
- Das CGRA erkennt Sie als Flüchtling an
- Das CGRA erkennt Sie nicht als Flüchtling an, Ihnen wird subsidiären Schutzstatus erteilt
- Der CGRA verweigert Ihnen den Flüchtlingsstatus als auch den subsidiären Schutzstatus
- Einspruchsmöglichkeiten im Asylverfahren
- Aufenthaltsrecht und Asyl
- Welche Aufenthaltsgenehmigung bei einem 2. oder mehrfachen Asylantrag?
- Sozialhilfe oder materielle Hilfe während des Asylverfahrens
- Pro Deo und Rechtsbeistand
- EU-Bürger
- Familienzusammenführung
- Kosten für die Beantragung eines Aufenthaltstitels
- Regularisierung aus humanitären Gründen (9bis)
- Regularisierung aus medizinischen Gründen (9ter)
- Sie leben als Nicht Eu Bürger in Belgien und möchten verreisen
- Verlust oder Verweigerung des Aufenthaltsrechts